Full text: Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Anhang. 
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XII. Und sollen die verordenten kerlsz, so zu Tische diene , 
derer aufF der grossen Gildestuben vier, auff der kleinen 
sein mügen, niemandt aus dem abgeregten kreitze hier la^S ^ 
sich auch den gantzen tagk und abendt nüchtern halten, fleissig^ 
auffwarten und allen betrugk und schaden wegen abtragunge 
unnützlicher Verschwendung des Biers verhüten bey Verlust 
besoldung und drey marck, einer vor alle zu bezalen, auch 
gelegenheit mit Verweisung der Gildestuben zu straffen. 
XIIII. Der Koch sol in alles nicht mehr als auff dem g**®® 
Stuben zu sechs und zwantzigk Schüsseln und auff dem ' 
zwey und zwantzigk von jedem gerichte zuzuhawen und anzuri 
mechtig sein, in was massen auch sothanes anders gesc 
konte oder mochte, auch nicht mehr alsz drey Gerichte laut v 
Ordnungk (alle gelbe und geschmorte hüner gentzlich ^ 
schlossen) ’ zu kochen und anzurichten oder anders worhm ^ 
speisen hiermit nachgegeben und eingebunden sein bey 
dreissigk mark, und für eine jede schüssel, so darüber, zehen 
wie den auch der koch vor jede übrige schüssel in straffe 
marck unnachleszlich genommen werden sol. ^ 
VIII. (37)® Und sol diese nutzbare Satzung zu unter^ 
nebest dem Gesetzherrn der verordenter Schaffer, so 
deckunge der Tische, vorschneidung des Bratts, ^ 
Keller, die Kerle, so das Bier aufftragen, spielbanck un 
andere gesetze, vornemlich das auff und abtragen der sp 
gedrencke, fleissige auffsicht zu haben, bestellet, auch alle u 
laut der Ordnung zu sich nehmen und einem jeden das s 
richten und sich nüchtern verhalten. Und darjegen vor 
von jeder Hochzeit, so auff der grossen (iildestuben ^ 
werden, zehen marck, auff der kleinen (iildestuben, sieben 
so im Hause gehalten, Fünff marck, Megde Kosten drey 
empfangen befugt sein. Und sollen diesem Schaffer ¡¡ofsn'U^ 
Geldt sich in den Hochzeiten gebrauchen lassen, billigen g 
leisten bey ernster straffe. , r,.«- 
.•n als 
39) Sonsten mügen, die so des Obernstandes sein, • fui" 
personen und die Elterleute des grossen Gildestubens, Sai 
die Mentel und umb die Kleidung und Röcke verbrehme 
1 In der Vorlage stand dieser Satz schon in Klammern. , 'j iiit«’ 
^ Die Numeration in arabischen Ziffern ist in diesem KxempD"^ 
gefügt worden.
	        
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