Anhang.
674
XII. Und sollen die verordenten kerlsz, so zu Tische diene ,
derer aufF der grossen Gildestuben vier, auff der kleinen
sein mügen, niemandt aus dem abgeregten kreitze hier la^S ^
sich auch den gantzen tagk und abendt nüchtern halten, fleissig^
auffwarten und allen betrugk und schaden wegen abtragunge
unnützlicher Verschwendung des Biers verhüten bey Verlust
besoldung und drey marck, einer vor alle zu bezalen, auch
gelegenheit mit Verweisung der Gildestuben zu straffen.
XIIII. Der Koch sol in alles nicht mehr als auff dem g**®®
Stuben zu sechs und zwantzigk Schüsseln und auff dem '
zwey und zwantzigk von jedem gerichte zuzuhawen und anzuri
mechtig sein, in was massen auch sothanes anders gesc
konte oder mochte, auch nicht mehr alsz drey Gerichte laut v
Ordnungk (alle gelbe und geschmorte hüner gentzlich ^
schlossen) ’ zu kochen und anzurichten oder anders worhm ^
speisen hiermit nachgegeben und eingebunden sein bey
dreissigk mark, und für eine jede schüssel, so darüber, zehen
wie den auch der koch vor jede übrige schüssel in straffe
marck unnachleszlich genommen werden sol. ^
VIII. (37)® Und sol diese nutzbare Satzung zu unter^
nebest dem Gesetzherrn der verordenter Schaffer, so
deckunge der Tische, vorschneidung des Bratts, ^
Keller, die Kerle, so das Bier aufftragen, spielbanck un
andere gesetze, vornemlich das auff und abtragen der sp
gedrencke, fleissige auffsicht zu haben, bestellet, auch alle u
laut der Ordnung zu sich nehmen und einem jeden das s
richten und sich nüchtern verhalten. Und darjegen vor
von jeder Hochzeit, so auff der grossen (iildestuben ^
werden, zehen marck, auff der kleinen (iildestuben, sieben
so im Hause gehalten, Fünff marck, Megde Kosten drey
empfangen befugt sein. Und sollen diesem Schaffer ¡¡ofsn'U^
Geldt sich in den Hochzeiten gebrauchen lassen, billigen g
leisten bey ernster straffe. , r,.«-
.•n als
39) Sonsten mügen, die so des Obernstandes sein, • fui"
personen und die Elterleute des grossen Gildestubens, Sai
die Mentel und umb die Kleidung und Röcke verbrehme
1 In der Vorlage stand dieser Satz schon in Klammern. , 'j iiit«’
^ Die Numeration in arabischen Ziffern ist in diesem KxempD"^
gefügt worden.