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Anhang.
Massing, der Elterman des Ambts, bey seinem (Gewissen aùsz
gesaget, das ihnen die Amptskosten und alles zusamen nicht höher
den 40 Rthal. kehmen. Einkauffsgelder zu geben hetten die jungen
Meister nicht von Nöhten, zumahlen diejenige, so eines Meisters
Tochter oder Wittibe ausz selben Ampte heyrathen, nichts
geben schuldig weren.
Nach diesem Jürgen Hutteraw folgender Elterman auszgesag^t,
dasz, wan so ein junger Mensch sich ins Amht zu geben gesonnen,
musse selber erstlichen entweder ein Schreckberg(er) oder au
einen Reichsort Eschgelder erlegen; wan nun solches/, gescheh^^
stehet ihm entweder eine Ambtskoste auszzurichten oder auch,
er solches nicht thun will, etwan ein 40 Rthal. davor zu erleg
frey. Alszdan richtet dasz Ambt von denselbigen (Feldern selbste
eine Ambtskoste aüsz; wasz nun von den Geldren übrig ^
wird zur Erhaltung der Armen, Wittiben, Exulanten wie auch
Zeit der Noht zu Einkaufife und Versehung desz Kornsz in
Laden weggeleget. Die Strafgelder, so ein jünger Meister, '
er dasz Meisterstück auffgezeuget, geben müsz, seind 2 oder 3 ^
und wird ein jeder Ru net nicht höher dan 3 Rthal. gestraffet.
dieses sey auch der Ciebrauch bey ihnen, dasz derjenige Lese
ausserhalb dem Ampte zu frey en Vorhabens, bey einem Meiste
3 Jahresarbeit auszstehen muste, ein Meisterssohn aber könne
ausser dem Ampte heurahten ; von mehren Gebrauchen wüste er n
Marten Krahn, gleichfalsz eingefordert ündt ihme bey burgetl
Ehren ünd dem Eyde die Warheit zu sagen anermahnet, . • • ' j
Es kehmen die Einkauffüngsgelder in alles nicht höher als
50 aber üntter 50 Rthal. zu stehen ; hatte solches/, alles in ^
Huch auffgesetzet. Es wird Erahnen 20 Rthal. Straff ^
vSonnabendt dasz Huch einzubringen aufferleget.
/)eu 24. October afino i66j.
H. Melchior Dreiling, Oberamptherr.'
H. I’eter von Schivelbein, Hrg.*
Dasz Ampt der Hötticher (gleichfalsz)^ ex officio voig
und ihnen die lautere Warheit, wieviel ein jünger Meister,
eforfle*'^
n et”
1 Vergl. S. 679, Anin. 2.
2 Vergl. S. 679, Anm. 3.
3 ln der Vorlage schon in Klammem.