Full text : Die Methoden der Volkszählung, mit besonderer Berücksichtigung der im preussischen Staate angewandten

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4.  Körperliche  und  geistige  Beschaffenheit.
Zum  Nachweis  der  Zahl  der  Taubstummen  und  Blinden,  der  Blödsinnigen  und  Irrsinnigen,  unter  gleichzeitig
Darlegung  der  Wechselwirkung  zwischen  Alter  und  körperlicher  und  geistiger  Beschaffenheit.

er

Städte  summarisch.

Plattes  Land.

Kreise.

Regierungsbezirke

Provinzen.

Taubstumme

im  Alter  von

unter  bis
5  Jahren.

über
5  bis  15
Jahren.

über
15  bis  30
Jahren.

â

über  30
Jahren.

I

Summe.

Blinde

im  Alter  von

unter  bis
15  Jahren.

über
15  bis  30
Jahren.

10

il

12

13

14

über  30
Jahren.

15

16

Summe.

17

Blödsinnige

im  Alter  von

unter  bis
15  Jahren.

18

19

über  15
Jahren.

20

21

Summe.

22

Irrsinnige

im  Alter  von

unter  bis
15  Jahren.

23

24

über
15  bis  30
Jahren.

25

26

über
30  bis  60
Jahren.

27

28

über  60
Jahren.

29

30

Summe.

31

5.  Religionsbekenntniss.

Kreise.
Regierungsbezirke.

Provinzen.

Christen.

Evangelische.

Katholische.

Griechische.

Mennoniten.

Mitglieder
der  freien  Gemeinden ­
  und
Deutsch-Katholiken.


Juden.

Mahomedaner.

            
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