Full text : Schragen der Gilden und Aemter der Stadt Riga bis 1621

Die  Gewerbetreibenden.

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träger,  Gras-,  Stein-  und  Kalkführer,  Wagentreiber,  Zeigersteller,
‘^«Iherschmelzer  u.  a.  m.
bei  der  Riga  und  Reval  in  gewisser  Hinsicht  weit  vorausgecilten
  gewerblichen  Entwickelung  deutscher  Städte  liegt  die  Annahme, ­
  dass  ein  starker  Strom  einwandernder  Handwerker  sich
nach  Livland  ergoss,  nahe.  Vermuthlich  wird  gerade  aus  den
^ansestädten  ein  lebhafter  Zuzug  stattgefunden  haben.  Wenn
^'Gdemin  von  Litthauen  im  Jahre  1323  an  die  Städte  Lübeck,
Rostock,  Stralsund,  Greifswald,  Stettin  und  die  Gothländer  die
Aufforderung  ergehen  lässt,  Kaufleute  und  Handwerker  zur  Übersiedelung ­
  in  sein  Land  zu  bewegen  *,  so  ist  man  versucht  zu  glauben,
||nss  der  W  eg  für  die  Gewerbetreibenden  nichts  Abschreckendes
^  te,  und  dass  falls  es  zu  den  Fahrten  nach  Wilna  oder  Nowgorod ­
  kam,  gewiss  Manche  es  vorzogen,  unterwegs  in  Riga  oder
oval,  wo  sie  deutsche  Kultur  vorfanden,  zu  bleiben.  Die  Stärke
I  OS  Zuzugs  ermitteln  zu  wollen,  wäre  ein  vergebliches  Beginnen,
udess  verhilft  uns  der  Umstand,  dass  in  einigen  Fällen  dem  Ruf-^ärnen
  die  Angabe  der  Heimath  zugesellt  wurde,  zu  einigem  Anhalt
^  ur.  Welche  Städte  insbesondere  ihren  etwaigen  Überschuss  nach
Jgit  oder  Reval  abzugeben  pflegten.  Leider  sind  das  Schuldbuch,
^  ^0  Libri  redituum  und  die  Erbebücher  in  dieser  Beziehung  sehr
ergiebig.  Aus  dem  ersten  erfährt  man  von  der  Einwanderung
^•nes  Bäckers  Bertold  aus  Bremen  und  eines  Bäckers  Conrad  aus
Gothland,  und  aus  den  beiden  ersten  Lib.  red.,  dass  aus  Lübeck  je
Bäcker,  Steinhauer  und  Schmied  stammten*,  während  das  erste
ebuch  einen  Hinweis  auf  eine  Einwanderung  aus  Mecklenburg
^  enthalten  scheint.  Wenigstens  glaube  ich,  dass  man  die  drei
'  ^"^or:  Nicolaus  Mekelenborch,  alias  Kuthus;  Bernhard  Crakow,
J  ""(1  Yasper  Karouw,  ein  glazemaker  \  mit  Mecklenburg,  bezw.
Städtchen  Krakow  und  Karow  dieses  Landes  in  Zusammenhang
^A>ngen  darf.  Oh  dJe  ¡m  zweiten  Erbebuche  eingetragenen  Namen:
'rjck  Bremer,  de  korssenwerter,  und  Jacob  Meylan,  de  kannen-^^^or,
  auf  die  Städte  Bremen  und  Mailand  hindeuten,  wird  unent-^
  'Oden  bleiben  müssen  Dass  auch  im  Lande  selbst  Hin-  und
^  Abänderungen  (Gewerbetreibender  vorkamen,  erweisen  die  Ein-'"‘^go
  in  das  Schuldbuch  und  in  das  zweite  Lib.  red.  Das  erstere

2  ^--C.  Urk.  a,  Nr.  6qo;  Mecklenb.  Urkb.  7,  Nr.  4445.
3  a.  a.  O.  I,  5a,  28a;  II,  281.
4  a,  a.  O.  I,  375,  441,  1000.
‘^apiersky,  a.  a.  O.  II,  494,  570.
            
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