Wiederherstellung des nationalen Königtums. 15
Mittelalters jene, die dem Mutterlande am nächsten lagen:
Brandenburg, Österreicht! und Böhmen.
Von ihnen war im Verlaufe des 18. Jahrhunderts keines
so hervorgetreten, wie Böhmen?. Noch im Beginn des 13. Jahr⸗
hunderts mehr als Tributärstaat denn als Bestandteil des
Reiches angesehen, war es durch Friedrich J. zunächst enger mit
dem Reiche verknüpft worden; Friedrich hatte Herzöge ein— und
abgesetzt ohne Rücksicht auf das Seniorat des Herrscherhauses
und das alte Wahlrecht des Volkes. Aber diese Politik hatte
zugleich, verbunden mit der durch die Kolonisation steigenden
Bedeutung des Ostens, die dechischen Volkskräfte in das innere
Leben des Reiches eingeführt; in dem Kampfe zwischen Otto IV.
und Philipp von Schwaben spielte der Herzog von Böhmen
schon eine wichtige Rolle. Und unter Friedrich I. erfolgte
dann die endgültige Anerkennung dieser Bedeutung. Die Böhmen—
herzöge, die früher schon zeitweis königliche Ehren genossen
hatten, wurden in der goldenen Bulle Friedrichs vom 12. Sep⸗
Lember 1212 dauernd zu Königen ernannt und mit dem Reiche
Böhmen belehnt; es bedurfte jetzt zu ihrer vollen Befestigung
nur noch der Ordnung der Erbfolge, und auch diese verfügte
Friedrich II. bald darauf, im Jahre 1216, zu Gunsten des
Erstgeburtsrechts. So in den obersten Beziehungen zum Reich
und zum Lande gesichert, begannen die böhmischen Herrscher
des 18. Jahrhunderts eine Politik, der sich nur die der bur⸗
zundischen Herzöge des 15. Jahrhunderts vergleichen läßt.
Im dJahre 1246 starb das alte Haus der Herzöge von
Ssierreich mit Friedrich dem Streitbaren aus; sofort suchte
der Böhmenkönig Wenzel J. neben den Ungarn das Land zu
erwerben. Und was ihm persönlich nicht gelang, das erreichte
sein Sohn Otokar II., der glänzendste Vertreter des dechischen
Königtums, wenngleich als Enkel König Philipps von Schwaben
auch halbstaufischer Herkunft. Stauferfeindlich, päpstlich ge⸗—
1 Uber Brandenburg und österreich s. Band III S. 365 f.; 186,
as ff.
2 Val. Band III S. 381 384.