Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 64. 65. Verfügbarsein der Produktionsmittel. 1Z1 
stücken, um damit bei zunehmender Bevölkerung auszureichen, 
mehr Bodenproducte abgewonnen werden, was nur durch ver 
stärkte Anwendung von Arbeit und Mehrverwendung von Kapital 
zu erreichen ist. Weil sich jedoch im Allgemeinen jene frühzeitiger 
als diese steigern läßt, so erfolgt die allmähliche Verintensiverung 
vorzugsweise zunächst in ersterer und nachher erst auch in letzterer 
9Bcife. 
Die hiernach arts- und zeitweise angezeigtesten Produc- 
tionszweige und Productionsweisen werden thatsächlich am 
vorherrschendsten, bezüglich möglichst weit ausgedehnt, weil 
sie nicht nur am unbehindertsten aufzunehmen und durch 
zuführen, sondern schließlich auch ani ergiebigsten sind. 
§65. 
Bei zunehmender Kultur werden ferner mit vollerer 
Ausbildung des Eigenthums und der persönlichen 
Freiheit die vorhandenenProductionsmittel überall für die 
Verwendung zur Production verfügbarer, lveil es alsdann 
nicht mehr an Anreiz dazu fehlt, sie möglichst nutzbar zu 
machen, und dieselbctl nun zugleich auch unbehinderter in das 
für ihre Benutzung günstigste Verhältniß zu gelangen ver 
mögen. 
Ist das Eigenthum sicherer und freier, d. h. gegen Eingriffe 
Dritter geschützter, und die Befugniß, innerhalb rechtlicher Grenzen 
darüber zu verfügen, unbeengter geworden, so treibt gewöhnlich 
schon der Eigennutz genügend dazu an, es in entsprechendster 
Weise zu nutzen. Außerdem wird alsdann das Vertauschen von 
Grundstücken oder Kapitalien unverwehrter und deren Ueberlassnng 
an Andere zur zeitweiligen Benutzung weniger mißlich. Jene 
kommen nunmehr leichter in die Verfügung derjenigen, welche sie 
mn besten gebrauchen und deshalb auch am höchsten bezahlen 
können. Ebenso wird infolge allgemeinerer Anerkennung der per 
sönlichen Freiheit, welche Jeden zu eigennütziger Bethätigung 
seiner Arbeitskraft berechtigt, die Arbeit selbst unbeschränkter 
verwerthbar, verkehrsbeweglicher und für die geeignetsten Benutzer 
zugänglicher.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.