Full text : Die Volkswirthschaftslehre

158  Buch  2.  Kap.  2.  Zusammenwirken  der  Produktionsmittel.
ganzen  Vermögen,  wogegen  in  anderen  Fällen  Theilhaft  anstatt
Solidarhaft  stattfindet,  die  persönliche  Garantiehaft  der  Mitglieder
auf  einen  gewissen  Betrag,  beziehentlich  auf  Geschäftsantheile
beschränkt  ist,  oder  beim  Vorhandensein  eines  festen  unkündbaren
Haftkapitals  gänzlich  hinwegfällt.
Bei  der  Productivgenossenschaft  sind  die  behufs
Production  für  ben  allgemeinen  Verkehr  zu  einem  geineinschaftlichen
  Unternehmen  zusammengetretenen  Genossenschafter
an  diesem  hauptsächlich  mit  Arbeiteil  betheiligt,  indem  sie  die
Ausführung  der  dabei  nöthigen  Arbeitsverrichtungen  weuigstens
  grvßtentheils  selbst  übernehmen,  uiib  nur  insoweit  zugleich
mit  Gaitai  fie  ben  fíir  ^ef^^äft
Kapitalbedarf  theilweise  durch  Ansammlung  eigener  Ersparnisse ­
  und  daraus  sich  ergebender  Geschäftsantheile,  übrigens
aber  durch  Aufnahme  gegen  Gesammtverbürgung  aufzubringen ­
  suchen.
D,e^  sonach  eine  Unternehmergesellschaft  bildenden  Arbeiter
vergesellschaften  sich  zum  Beginn  eines  auf  gemeinschaftliche  RechnuiiQ
  betriebenen  (##[8,  nni  felbfümbigcr  gu  unb  neben
dem  gewöhnlichen  Arbeitslöhne  zugleich  ben  sonst  dem  Arbeitsgeber ­
  zufallenden  Gewinn  mitzuverdienen,  überlassen  die  Geschäftsleitung ­
  und  -Vertretung  einem  aus  ihrer  Mitte  gewählten  Vorstande, ­
  und  nehmen  zumal  dann  aushilfsweise'auch  Nichtmitglieder ­
  in  Lohn,  ivenn  die  Anzahl  der  Beschäftigten  nicht  immer
eine  gleiche  sein  kann.  Die  Arbeitsleistung  der  Mitglieder  dagegen ­
  soll  zunächst  nach  üblichen  Lohnsätzen  gelohnt  werden,
obgleich  kein  Unternehmer  auf  festen  Lohn  rechnen  kann,  und  der
schließlich  nach  Bestreitung  aller  Vvranslagen  verbleibeilde  Ueberschuß,
  der  ebenfalls  gern  als  gewiß  vorausgesetzt  wird,  zur  Vertheilung
  kommen.
Dem  Gedeihen  derartiger  Genossenschaftsunternehmimgen
stehen  jedoch  allerlei  Hindernisse  entgegen.  Solche  ergeben
M  W  bei;  blefcKcn  mit
ķd  zur  Uebertragung  von  eintretenden  Verlusten  be-M^Igcnbem
  .^abitai  mi^nftattcn;  mi3  ben  %Rißíi^^Mten,  mit
benen  bte  geschäftliche  Leitung  eines  Betriebes  unausbleiblich
            
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