§ 80. 81. Güterumlauf im Allgemeinen. 175
gen der Communicationsmittel den Ucbergang der Producte an
den schließlichen Verbraucher abkürzen, und bei dichterer Bevöl
kerung die sich gegenseitig ergänzenden Wirthschaften einander
näher rücken; dabei regelmäßiger, weil der Umsatz überwiegender
durch besondere, nur zum Zweck des Wiederverkaufs kaufende
Kaufleute vermittelt wird, sich nicht mehr hauptsächlich aus be
stimmte Marktzeiten beschränkt, ununterbrochener stattfindet, und
Umlaufsstockungen seltener eintreten; endlich auch unbeengter, weil
viele in früherer Zeit den Verkehr hemmende Hindernisse mit
steigender Rechtssicherheit, völligerer Ausbildung des Privateigcu-
thums und allgemeinerer Anerkennung der persönlichen Frei
heit hinwegfallen. Dieser innerhalb der Volkswirthschaft jedes
einzelnen Landes rücksichtlich des Güterumlaufes wahrzunehmende
Entwickelungsgang tritt übrigens auch bei der Weltwirthschaft
in ganz gleicher Weise ein und verläuft da lediglich langsamer,
indem der internationale Verkehr zwischen verschiedenen Völkern
sich doch erst weit später allseitig hebt, als der nationale.
9 81.
Infolge hiervon wächst schließlich auch ebenmäßig die
Concurrenz (§ 11). Diese ist unbeschränkt, insofern es den
Privatwirthschaften unbenommen bleibt, ihr wirthschaftliches
Eigeninteresse, dessen sittlich berechtigte Bethätigung zugleich
das Gemeinwohl fördern kann, im Verkehr beliebig zu wahren
und soweit ausschließlich zu verfolgen, als gleiche Rechte
Anderer dies zulassen.
Gänzlich schrankenlose Concurrenz hat es niemals gegeben,
sondern immer nur eine solche, welche sich innerhalb der durch
die bestehende Rechtsordnung gezogenen Grenzen mehr oder
weniger frei zu bewegen vermag. Dieselbe erscheint daher unbe
schränkt, falls sic nicht durch besondere Vorrechte Einzelner und
bevormundende Einwirkungen seitens des Staats re. beengt,
sondern lediglich durch die Gleichberechtigung Anderer und die
herrschende Sitte in Schranken gehalten wird.
Dabei hängt ihre wahre Stärke keineswegs ettva allein
von der Anzahl der miteinander um Absatz Wetteifernden,
sondern vielmehr von Menge und Güte der mitwerbenden
Leistungen, und somit voit deren Verschiedengrndigke.it ab.