Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 80. 81. Güterumlauf im Allgemeinen. 175 
gen der Communicationsmittel den Ucbergang der Producte an 
den schließlichen Verbraucher abkürzen, und bei dichterer Bevöl 
kerung die sich gegenseitig ergänzenden Wirthschaften einander 
näher rücken; dabei regelmäßiger, weil der Umsatz überwiegender 
durch besondere, nur zum Zweck des Wiederverkaufs kaufende 
Kaufleute vermittelt wird, sich nicht mehr hauptsächlich aus be 
stimmte Marktzeiten beschränkt, ununterbrochener stattfindet, und 
Umlaufsstockungen seltener eintreten; endlich auch unbeengter, weil 
viele in früherer Zeit den Verkehr hemmende Hindernisse mit 
steigender Rechtssicherheit, völligerer Ausbildung des Privateigcu- 
thums und allgemeinerer Anerkennung der persönlichen Frei 
heit hinwegfallen. Dieser innerhalb der Volkswirthschaft jedes 
einzelnen Landes rücksichtlich des Güterumlaufes wahrzunehmende 
Entwickelungsgang tritt übrigens auch bei der Weltwirthschaft 
in ganz gleicher Weise ein und verläuft da lediglich langsamer, 
indem der internationale Verkehr zwischen verschiedenen Völkern 
sich doch erst weit später allseitig hebt, als der nationale. 
9 81. 
Infolge hiervon wächst schließlich auch ebenmäßig die 
Concurrenz (§ 11). Diese ist unbeschränkt, insofern es den 
Privatwirthschaften unbenommen bleibt, ihr wirthschaftliches 
Eigeninteresse, dessen sittlich berechtigte Bethätigung zugleich 
das Gemeinwohl fördern kann, im Verkehr beliebig zu wahren 
und soweit ausschließlich zu verfolgen, als gleiche Rechte 
Anderer dies zulassen. 
Gänzlich schrankenlose Concurrenz hat es niemals gegeben, 
sondern immer nur eine solche, welche sich innerhalb der durch 
die bestehende Rechtsordnung gezogenen Grenzen mehr oder 
weniger frei zu bewegen vermag. Dieselbe erscheint daher unbe 
schränkt, falls sic nicht durch besondere Vorrechte Einzelner und 
bevormundende Einwirkungen seitens des Staats re. beengt, 
sondern lediglich durch die Gleichberechtigung Anderer und die 
herrschende Sitte in Schranken gehalten wird. 
Dabei hängt ihre wahre Stärke keineswegs ettva allein 
von der Anzahl der miteinander um Absatz Wetteifernden, 
sondern vielmehr von Menge und Güte der mitwerbenden 
Leistungen, und somit voit deren Verschiedengrndigke.it ab.
	        
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