Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  2.  3.  Bedürfnisse.  Güter.

o

Verhältnisse  stehenden  Personen  durchschnittlich  gelangt  ist,
vielfach  der  Sonderbedarf  der  zugehörigen  Einzelnen.
Unter  Bedarf  pflegt  andererseits  mich  verstanden  zu  werden:
die  Menge  an  Bedürfnißbesriedigungsmitteln,  z.  B.  an  Getreide,
Gvld  .'c.,  welche  „zur  Befriedigung  eines  Bedürfnisses  erforderlich  ist".
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darauf  angewiesen,  nach  thunlichst  vollständiger  Befriedigung
ihres  Bedarfs  zu  streben,  während  dieser  selbst  durch  die
Möglichkeit,  ihn  befriedigen  zu  können,  in  Schranken  gehalten
lvird.
Die  Meisten  trachten  dabei  mindestens  darnach,  den  eigenen
Bedarf  annähernd  so  weit  ausdehnen  zu  können,  als  es  gleichgestellten ­
  Standesgenvssen  gelungen  ist,  nach  deren  Durchschnittsbedarf ­
  sie  ihre  Lebensansprüche  zu  richten  geneigt  sind.
Guter.
§  3.
Die  so  vielartigen  Bedürfnisse  der  Menschen  nun  lassen
sich  nur  befriedigen  vermittelst  vorhandener  Befriedignugsmittel.
  Letztere  werden  Güter  genannt,  inbem  man  eben  alles
dasjenige  als  ein  Gilt  bezeichnet,  ivas  zur  Befriedigung
menschlicher  Bedürfnisse  dient.
Jedes  Mittel,  welches  sich  zur  Befriedigung  eines  solchen
Bedürfnisses  eignet,  erlangt  erst  dadurch  Gütereigenschaft,
daß  es  zur  Bediirfuißbefriedigung  wirklich  benutzt  wird,  und
verliert  umgekehrt  diese  Eigenschaft  wieder,  wenn  es  entweder
selbst  hierzu  unbenutzbar  geworden  ist,  oder  fernerhin  etwa
deshalb  unbenutzt  bleibt,  weil  das  damit  zu  befriedigende
Bedürfniß  zil  bestehen  aufgehört  hat.
Nichts  vermag  also  ein  Gut  zu  werden  bevor  wahrgenommen
lvordcn,  daß  dasselbe  zu  etwas  „gut",  und  ein  Anlaß  zu  dessen
thatsächlicher  Benutzung  eingetreten  ist.
Dagegen  verliert  z.  B.  ein  zusammengebrochenes  .Haus  rc.
seine  bezügliche  Gütereigeilschaft  wieder;  ebenso  ein  Mittel  gegen
den  „bösen  Blick",  sobald  ent  dergleichen  nicht  mehr  geglaubt  wird.
            
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