Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 81. Güterumlauf im Allgemeinen. 177 
wetteifernde Verkäufer angewiesen wären, und letzteren umgekehrt 
kein Wettstreit ersterer gegenüberstünde, oder wenn sie nicht das 
fortschrittslose Stehenbleiben der Production ans dem einmal 
erreichten Standpunkte so gründlich vermehrte. 
Diese Freiheit ist also für die Gesammtheit int Ganzen 
zuletzt jedenfalls Vortheilhaft, für die davon betroffenen Con- 
currenten hingegen zunächst in vielen Fällen entschieden nach 
theilig, woraus sich nun auch erklärt, weshalb dieselbe in 
früherer Zeit zu beschränken und in vorgeschrittenerer gegen- 
theilig 51t befördern gesucht wird, bis endlich wieder deren 
überhandnehmende Ausdehnung Besorgnisse zu erregen 
anfängt. 
Anfänglich pflegt das Bestreben vorzuherrschen, durch Er 
werbung außerordentlicher Vorrechte in Bezug auf Erzeugung, 
Ver- und Einkauf von Waaren das hinzukommende Mitwerben 
Anderer entweder gänzlich auszuschließen oder doch möglichst zu 
erschweren. Derartige Beschränkungen jenes durch Privilegien 
und ausschließliche Privilegiruug verbürgende Monopole entstehen 
daher namentlich während der Zeit, in welcher nun zwar die 
Menge der Mittverbenden merklicher zunimmt, die Concurrenz 
au sich trotzdem jedoch noch schwach ist, lind können da das Ein- 
treten zweckmäßiger Productionsthcilung begünstigen, oder be 
dingungsweise sogar nothwendig werden, um z. B. das Gedeihen 
eines neuen Prodnctionszwciges, das Verfügbarsein bestimmter 
Dienstleistungen re. 311 sichern. 
Weiterhin, nachdem die Concurrenz stärker und unabtvehrbarcr 
geworden ist, bleibt dagegen nichts übrig, als darnach zu trachten, 
lästig fallende Mitwerber durch überlegene Leistungen, vortheil- 
haftercs Productiousverfahren, zusagendere Beschaffenheit der 
Produkte ?c. 31t überflügeln oder, falls dies nicht angeht, hinter ihnen 
mindestens nur in unvermeidlichem Maße zurückzubleiben. Die 
jener ehemals entgegengestellten Hindernisse werden hinwegzu 
räumen gesucht, tvcil bereit ferneres Fortbestehen nunmehr eine 
ziemlich nutzlose und deshalb ungerechtfertigte Begünstigung 
Einiger zum Nachtheil Mehrerer herbeiführt, die Entwickelung 
der Erwerbsthätigkeit hemmt und dem gemeinschaftlichen Interesse 
Aller widerstreitet, die Bedürfnisse unter den denkbar günstigsten 
Bedingungen befriedigt zu erhalten. 
Schober, VoMwirtbschaMehre. ñ. A„fl. 
12
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.