Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 122. Krcditzahlungsmittel. 
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oder wenigstens nicht stets sofort einlösbares Papiergeld nur 
dadurch im Umlaufe erhalten werden, daß der Staat die Pflicht 
auferlegt, dasselbe unbedingt oder mindestens bis zu einem 
gewissen Zahlnngsbetrage anzunehmen. Dadurch kann nun zwar 
der Umlauf von den wirklichen Bedarf an derartigen Zahlungs 
mitteln weit übersteigenden Massen Papiergeldes, nicht aber auch 
das erzwungen werden, daß diesem mit theilweisem oder voll 
ständigem Zwangskurse versehenen Papiergelde ein dem Nennwerthe, 
dem gesetzlichen Kurse, entsprechender Werth beigelegt wird. 
§ 122. 
Papiergeld erhält sich daher, insofern nicht ein gesetz 
licher Zwang zu dessen Benutzung nöthigt, dauernd nur in 
der Menge im Verkehr, in lvelcher es durch den Kredit des 
Ausstellers hinreichend verbürgt erscheint und jeweilig zur 
Befriedigung des Bedarfs an Zahlungsmitteln erforderlich 
ist. Der zeitlich je nach letzterem Bedarfe wirklich vorhandene 
Papiergeldbedarf läßt sich aber niemals im Voraus ganz 
sicher bemessen. 
Papiergeld wird jederzeit um so williger angenommen, je 
größer und dringender der Bedarf nach solchem ist, und um so 
schwieriger, je geringer der bezügliche Bedarf ist. Mit dem 
Sinken des letzteren steigern sich die Ansprüche an die Qualität 
des Papiers. 
Der Bedarf an Papiergeld hängt von der schwankenden Größe 
des tvechselnden Geldbedarfes und außerdem von dem Umfange 
ab, in welchem sonstige Kreditzahlungsmittel benutzt werden. Bei 
jederzeit einlösbarem Papiergelde regelt sich die dem Bedarfe ent 
sprechende Menge dadurch von selbst, daß bei abnehmendem 
Bedarfe die nicht mehr zu dessen Befriedigung erforderlichen 
Papiergeldscheine an die Kasse des Ausgebers behufs der Aus 
wechselung zurückströmen, und daß bei zunehmendem Bedarfe der 
Ausgeber Gelegenheit gewinnt, seinen Kredit durch Wiederausgabe 
der inzwischen zurückgehaltenen Scheine wiederum in größerer 
Ausdehnung zu benutzen. 
Jedenfalls endlich ist das Anwendungsgebiet des Papiergeldes 
um so weiter, in je kleineren Stücken es ausgegeben wird.
	        
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