Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

9  123.
Die  wirtschaftliche  Nützlichkeit  des  uneigentlichen
Papiergeldes,  welches  so  lange,  als  es  unentwerthet
bleibt,  Niemandem  Verlust  bringt,  ergiebt  sich  übrigens
daraus,  das;  dasselbe,  während  cs  dem  Ausgeber  die  mit
einem  unverzinslichen  Darlehn  verbundenen  Vortheile  verschafft, ­
  dem  Lande  den  kostspieligeren  Gebrauch  von  Metallgeld ­
  teilweise  erspart,  und  einen  verhältnißmäßigen  Theil
des  sonst  ans  letzteres  zu  verwendenden  Kapitals  für  anderweite
  Zwecke  verfügbar  macht,  nicht  nur  die  Auszahlung  und
Versendung  größerer  Geldsummen  wesentlich  erleichtert,
sondern  auch  die  zeitweisen  Schwankungen  des  Geldwerthes
bmmnbcrt,  tubeiit  eg  bog  aU)tfd)m  bem
jeweiligen  Vedarse  an  Zahlungsmitteln  und  beut  Vorrathe
an  solchen  erhalten  hilft.  Letzteren  Dierist  leistet  jedoch  eben
nur  frei  umlaufendes,  je  nach  dem  wirklichen  Vedarse  des
Verkehrs  in  größerer  oder  geringerer  Menge  in  Umlauf
kommendes  Papiergeld.
Uneigentliches  Papiergeld  gewährt  dem  Ausgeber,  insofern
es  jederzeit  einlösbar  ist,  nur  einen  stets  fälligen  und,  insofern
cs  uneinlösbar  ist,  einen  seitens  des  Kreditgebers  (Papiergeldinhabers) ­
  durch  Verwendung  bei  an  die  Kassen  des  Entittenten
zu  leistenden  Zahlungen  wenigstens  gelegentlich  znriickziehbaren,
deshalb  aber  um  so  weniger  werthvollen  Kredit,  je  schwankender
die  Menge  ist,  welche  davvit  im  Umlaufe  bleibt.  Der  mit  der
Aufnahme  einer  unverzinslichen  Schuld  durch  Ausgabe  (Emission)
von  Papiergeld  verbundene  Vortheil,  welcher  bei'Staatspapiergeld ­
  der  gesammten  Staatsgemeinschaft  und  bei  Banknoten  den
Unternehmern  der  Bank  zugntekommt,  mindert  sich  auch  unbedingt
um  so  mehr  ab,  je  beträchtlicher  der  behufs  der  Einlösung  bereit
zu  haltende  Baarvorrath  oder  je  größer  die  Zurückhaltung  bezüglich ­
  der  Wiederausgabe  von  an  Zahlungsstatt  zurückempfangenen
Papiergeldsummen  zeitweise  sein  muß,  falls  überhaupt  gehörige
Rücksicht  auf  stete  Erhaltung  des  Paristandes  genommen  werden
will.  ^  Hieraus  ergiebt  sich  zugleich,  daß  der  Ausgeber  in  feinem
cißcttften  Interesse  immer  darauf  bedacht  bleiben  muß,  seinem
Papiergelde  einen  möglichst  festen  Umlauf  zu  erhalten,  lvelcher
            
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