Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  8.  Erlangung  bor  Güter.  11
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z.  B.  des  Athmens  re.,  bestehende  Benutzung  letzterer  durch
Occupation  oder  zur  Production  mindestens  Anwendung  non
Arbeit,  und  diese  meist  wieder  Verwendung  von  Kapital,  z.  B.
von  Geräthschaften  w.  voraus.

§  8.
Jeder  kann  demnach  unmittelbar  durch  Selbstbeschaffung
(„Eigengewiunung")  nur  solche  Güter  erlangen,  welche  er
selbst,  allein  oder  mit  Hilfe  Anderer,'  vermöge  ihm  verfügbarer
innerer  und  äußerer  Güter  zu  oecnpiren  oder  zu  produciren
vermag.
Ohne  Benutzung  schon  vorhandener  Güter  wäre  namentlich ­
  eine  Production  gar  nicht  möglich.  Jede  solche  ist  vielmehr ­
  deshalb,  weil  jene  beim  Gebrauch  für  menschliche  Zwecke
entweder  sofort  àr  nach  und  nach  verbraucht  werden,  stets
mit  einer  gleichzeitigen  Consumtion,  Verzehrung  von
Gütern,  verbunden.
Der  Mensch,  welcher  keine  neuen  Stoffe  zu  erschaffen  vermag,
kann  vorhandene  auch  nicht  wieder  völlig,  sondern  nur  in  ihrer
bisherigen  Beschaffenheit  und  Tauglichkeit  zur  Bedürfnißbefriedigung ­
  schneller  oder  langsamer  verbrauchen  und  dadurch  rücksichtlich ­
  jener  vernichten.  So  werden  unter  den  Sachgütern  z.  B.
Nahrnngsmittel  und  Brennmaterialien  beim  Gebrauch  zur
Sättigung  und  zum  Heizen  sofort,  Gebäude,  Bekleidungsstücke  hingegen ­
  durch  allmähliche  Abnutzung  bis  zum  Unbrauchbarwerden
aufgebraucht.
Diese  bezweckt  Bedürfnißbefriedigung,  während  die
Production  schließlich  doch  immer  nur  Mittel  zur  Ermöglichung ­
  einer  Cousumtiou  ist.
Eousumtiou  und  Production  bedingen  sich  somit  gegenseitig ­
  und  lverden  daher  beiderseits  mit  Anivachsen  des  Gesamiutbedarfes
  sowohl  in  größerer  Ausdehnung  als  in
gesteigerter  Mannigfaltigkeit  erforderlich.
Erstere  bleibt  eine  unumgängliche  Vorbedingung  letzterer  und
diese  wieder  eine  nothwendige  Voraussetzung  jener,  wonach  zwischen
            
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