§ 124. Kreditzahlungsmittel.
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Uebrigens beruhen die schädlichen Wirkungen des eigentlichen
Papiergeldes, welches nach eingetretener Entwerthung das Münz
geld nicht blos als Tauschmittel, sondern zugleich als allgemeines
Preismaß zu verdrängen vermag, hauptsächlich darauf, daß mittels
desselben neben dem Metallgelde eben ein zweiter Werthsmesser
geschaffen wird, der seinerseits in einem schwankenden, je nach
dem augenblicklichen Vertrauen zur künftigen Zahlungsfähigkeit
des Ausgebers ungleich werthgeschätzten Zuknnftswerthe besteht.
Indem der papierne Werthsmesser in seinem eigenen Werthe
schwankt, bei wachsendem Mißtrauen plötzlich einschwindet und
bei hoffnungsvollerem Zutrauen sich ebenso wieder ausdehnt,
treten in oft jähem Wechsel die bereits weiter oben erwähnten
Folgen einer Geldentwerthung oder Geldwerthssteigerung mit
ihren Rückwirkungen auf die Vermögensvertheilung ein, ent-
werthen oder erhöhen sich also die schwebenden Schuldverbindlich
keiten, während die Papiergeldpreise aller Güter sich ebenfalls
verändern, und zwar am schnellsten diejenigen des Metallgeldes,
langsamer diejenigen der übrigen Waaren. Wegen letzterer
Beziehung schützt bei Abschluß von Geschäften nun selbst die aus
drückliche Vereinbarung auf Zahlung in Münzgeld deshalb nicht
mehr vor Verlusten, weil der Kurswerth der Münze wenigstens
innerhalb kürzerer Zeit leicht noch schneller und ungleichmäßigcr
schwankt als die allgemeine Kaufkraft des Papiers. Ebensowenig
läßt sich alsdann, iveil diese allgemeine Kaufkraft des entwcrtheten
Papiers durchaus nicht in demselben beschleunigten Maße abnimmt,
in welchem das Agio der Münze steigt, durch Umrechnung der
älteren, vor Aufkommen der Papiervalnta entstandenen Geld
schulden nach jenem Kurswerthe sicher erreichen, daß der Gläubiger
gerade so viel, nicht mehr und nicht weniger, wiedererhält, als
er hingegeben hat.
Entwerthetes Papiergeld macht sonach als gesetzliches Zahlungs
mittel durch seine fortwährenden Werthsschwankungen den Verkehr
allgemcinhin lind zumal mit dem Auslande unsicher, erschwert
insbesondere auch die Kreditgewährung auf längere Fristen, und
verursacht in weiterer Folge der eingetretenen Gcschäftsunsicher-
heit eine nach und nach von einem Artikel zum andern fortschreitende
und schließlich durchgängig werdende wirkliche Vertheuerung aller
Waaren. Außerdem verschlimmert es auf die Dauer selbst wieder
die Finanzlage schon deshalb, weil der Werth des Steuerertrages,
insofern nicht etwa z. B. Zölle re. in Münze entrichtet werden