Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 124. Kreditzahlungsmittel. 
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Uebrigens beruhen die schädlichen Wirkungen des eigentlichen 
Papiergeldes, welches nach eingetretener Entwerthung das Münz 
geld nicht blos als Tauschmittel, sondern zugleich als allgemeines 
Preismaß zu verdrängen vermag, hauptsächlich darauf, daß mittels 
desselben neben dem Metallgelde eben ein zweiter Werthsmesser 
geschaffen wird, der seinerseits in einem schwankenden, je nach 
dem augenblicklichen Vertrauen zur künftigen Zahlungsfähigkeit 
des Ausgebers ungleich werthgeschätzten Zuknnftswerthe besteht. 
Indem der papierne Werthsmesser in seinem eigenen Werthe 
schwankt, bei wachsendem Mißtrauen plötzlich einschwindet und 
bei hoffnungsvollerem Zutrauen sich ebenso wieder ausdehnt, 
treten in oft jähem Wechsel die bereits weiter oben erwähnten 
Folgen einer Geldentwerthung oder Geldwerthssteigerung mit 
ihren Rückwirkungen auf die Vermögensvertheilung ein, ent- 
werthen oder erhöhen sich also die schwebenden Schuldverbindlich 
keiten, während die Papiergeldpreise aller Güter sich ebenfalls 
verändern, und zwar am schnellsten diejenigen des Metallgeldes, 
langsamer diejenigen der übrigen Waaren. Wegen letzterer 
Beziehung schützt bei Abschluß von Geschäften nun selbst die aus 
drückliche Vereinbarung auf Zahlung in Münzgeld deshalb nicht 
mehr vor Verlusten, weil der Kurswerth der Münze wenigstens 
innerhalb kürzerer Zeit leicht noch schneller und ungleichmäßigcr 
schwankt als die allgemeine Kaufkraft des Papiers. Ebensowenig 
läßt sich alsdann, iveil diese allgemeine Kaufkraft des entwcrtheten 
Papiers durchaus nicht in demselben beschleunigten Maße abnimmt, 
in welchem das Agio der Münze steigt, durch Umrechnung der 
älteren, vor Aufkommen der Papiervalnta entstandenen Geld 
schulden nach jenem Kurswerthe sicher erreichen, daß der Gläubiger 
gerade so viel, nicht mehr und nicht weniger, wiedererhält, als 
er hingegeben hat. 
Entwerthetes Papiergeld macht sonach als gesetzliches Zahlungs 
mittel durch seine fortwährenden Werthsschwankungen den Verkehr 
allgemcinhin lind zumal mit dem Auslande unsicher, erschwert 
insbesondere auch die Kreditgewährung auf längere Fristen, und 
verursacht in weiterer Folge der eingetretenen Gcschäftsunsicher- 
heit eine nach und nach von einem Artikel zum andern fortschreitende 
und schließlich durchgängig werdende wirkliche Vertheuerung aller 
Waaren. Außerdem verschlimmert es auf die Dauer selbst wieder 
die Finanzlage schon deshalb, weil der Werth des Steuerertrages, 
insofern nicht etwa z. B. Zölle re. in Münze entrichtet werden
	        
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