Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  124.  Kreditzahlungsmittel.

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Uebrigens  beruhen  die  schädlichen  Wirkungen  des  eigentlichen
Papiergeldes,  welches  nach  eingetretener  Entwerthung  das  Münzgeld ­
  nicht  blos  als  Tauschmittel,  sondern  zugleich  als  allgemeines
Preismaß  zu  verdrängen  vermag,  hauptsächlich  darauf,  daß  mittels
desselben  neben  dem  Metallgelde  eben  ein  zweiter  Werthsmesser
geschaffen  wird,  der  seinerseits  in  einem  schwankenden,  je  nach
dem  augenblicklichen  Vertrauen  zur  künftigen  Zahlungsfähigkeit
des  Ausgebers  ungleich  werthgeschätzten  Zuknnftswerthe  besteht.
Indem  der  papierne  Werthsmesser  in  seinem  eigenen  Werthe
schwankt,  bei  wachsendem  Mißtrauen  plötzlich  einschwindet  und
bei  hoffnungsvollerem  Zutrauen  sich  ebenso  wieder  ausdehnt,
treten  in  oft  jähem  Wechsel  die  bereits  weiter  oben  erwähnten
Folgen  einer  Geldentwerthung  oder  Geldwerthssteigerung  mit
ihren  Rückwirkungen  auf  die  Vermögensvertheilung  ein,  entwerthen
  oder  erhöhen  sich  also  die  schwebenden  Schuldverbindlichkeiten, ­
  während  die  Papiergeldpreise  aller  Güter  sich  ebenfalls
verändern,  und  zwar  am  schnellsten  diejenigen  des  Metallgeldes,
langsamer  diejenigen  der  übrigen  Waaren.  Wegen  letzterer
Beziehung  schützt  bei  Abschluß  von  Geschäften  nun  selbst  die  ausdrückliche ­
  Vereinbarung  auf  Zahlung  in  Münzgeld  deshalb  nicht
mehr  vor  Verlusten,  weil  der  Kurswerth  der  Münze  wenigstens
innerhalb  kürzerer  Zeit  leicht  noch  schneller  und  ungleichmäßigcr
schwankt  als  die  allgemeine  Kaufkraft  des  Papiers.  Ebensowenig
läßt  sich  alsdann,  iveil  diese  allgemeine  Kaufkraft  des  entwcrtheten
Papiers  durchaus  nicht  in  demselben  beschleunigten  Maße  abnimmt,
in  welchem  das  Agio  der  Münze  steigt,  durch  Umrechnung  der
älteren,  vor  Aufkommen  der  Papiervalnta  entstandenen  Geldschulden ­
  nach  jenem  Kurswerthe  sicher  erreichen,  daß  der  Gläubiger
gerade  so  viel,  nicht  mehr  und  nicht  weniger,  wiedererhält,  als
er  hingegeben  hat.
Entwerthetes  Papiergeld  macht  sonach  als  gesetzliches  Zahlungsmittel ­
  durch  seine  fortwährenden  Werthsschwankungen  den  Verkehr
allgemcinhin  lind  zumal  mit  dem  Auslande  unsicher,  erschwert
insbesondere  auch  die  Kreditgewährung  auf  längere  Fristen,  und
verursacht  in  weiterer  Folge  der  eingetretenen  Gcschäftsunsicherheit
  eine  nach  und  nach  von  einem  Artikel  zum  andern  fortschreitende
und  schließlich  durchgängig  werdende  wirkliche  Vertheuerung  aller
Waaren.  Außerdem  verschlimmert  es  auf  die  Dauer  selbst  wieder
die  Finanzlage  schon  deshalb,  weil  der  Werth  des  Steuerertrages,
insofern  nicht  etwa  z.  B.  Zölle  re.  in  Münze  entrichtet  werden
            
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