Full text: Die Volkswirthschaftslehre

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Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
ihrer Geschäftsführung durch das zur zeitweiligen Uebertraguug 
von Ausfällen sowie zur schließlichen Deckung wirklicher Verluste 
verfügbare Stammkapital verbürgen, den erstrebten Gewinn aber 
>vie jedes andere Handelsgeschäft dadurch erlangen, daß sie ihre 
Waare, den Kredit, sich möglichst wohlfeil zu verschaffen und 
thunlichst vorthcilhaft wieder zu verkaufen suchen. 
Uebrigens sind die Banken entweder Privat- oder Staats 
banken. Letztere werden unmittelbar vom Staate oder wenigstens 
unter dessen Betheiligung errichtet und vermitteln, neben dem 
Betriebe sonstiger Bankgeschäfte, Geldgeschäfte des Staats, die Ueber 
nahme und den Absatz von Staatsanleihen re. Die hiermit für den 
Staaatshaushalt verbundenen Vortheile lassen sich jedoch beim 
Vorhandensein hinlänglich großer und zuverlässiger Privatbanken 
in ähnlicher Weise schon dadurch erreichen, daß die Finanzverlvaltung 
in regelmäßige Geschäftsverbindung mit einer solchen tritt. 
8 127. 
S)ie Widrigsten 0anfgefd)äfte finb neben bem 
Raubet in geprägten nnb »»geprägten ebeíen ÄRetaKen: baë 
BeMitengefdßft, ba§ ®iroge#äft, ba§ 3ettelge#äft, ba§ 
ßontükrrentge^öft, ba§ 3)i§conto= ober SZBcdrcfgefdßft, 
baê Lombard- nnb Hypothekengeschäft, nnb endlich das 
Effectengeschäft. 
Der Münzcnhandel ist nothwendig mit dem Handel in Edel 
metall verbunden, da fremde Geldsorten häufig eben nur als 
Metall zu verwerthen sind. Uebrigens wird der Geldwechsel 
gegenwärtig weniger von den großen Bankinstituten, welche sich 
höchstens etwa mit dem Ankauf beträchtlicherer Summen zu 
befassen pflegen, als von den Privatbanken oder als besonderes 
@6^1^48(^96^0^ betriebe». ' 
Ņàr Depositcngeschäft erfolgt die Hinterlegung entweder 
zur Aufbewahrung, zur Verwaltung oder zur Benutzung. Ein 
Deposit zur Aufbewahrung ist es, wenn ein Werths 
gegenstand behufs zeitweiser Aufbewahrung hinterlegt wird, um 
ihn dadurch irgend welchen Gefahren zu entziehen. Ein Deposit 
zur Verwaltung dagegen ist dasjenige, welches der Bank, 
die dabei nicht allein Aufbewahrerin, sondern auch Beauftragte 
wird, mit dem Aufträge übergeben wird, die auf dasselbe Bezug
	        
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