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Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel.
ihrer Geschäftsführung durch das zur zeitweiligen Uebertraguug
von Ausfällen sowie zur schließlichen Deckung wirklicher Verluste
verfügbare Stammkapital verbürgen, den erstrebten Gewinn aber
>vie jedes andere Handelsgeschäft dadurch erlangen, daß sie ihre
Waare, den Kredit, sich möglichst wohlfeil zu verschaffen und
thunlichst vorthcilhaft wieder zu verkaufen suchen.
Uebrigens sind die Banken entweder Privat- oder Staats
banken. Letztere werden unmittelbar vom Staate oder wenigstens
unter dessen Betheiligung errichtet und vermitteln, neben dem
Betriebe sonstiger Bankgeschäfte, Geldgeschäfte des Staats, die Ueber
nahme und den Absatz von Staatsanleihen re. Die hiermit für den
Staaatshaushalt verbundenen Vortheile lassen sich jedoch beim
Vorhandensein hinlänglich großer und zuverlässiger Privatbanken
in ähnlicher Weise schon dadurch erreichen, daß die Finanzverlvaltung
in regelmäßige Geschäftsverbindung mit einer solchen tritt.
8 127.
S)ie Widrigsten 0anfgefd)äfte finb neben bem
Raubet in geprägten nnb »»geprägten ebeíen ÄRetaKen: baë
BeMitengefdßft, ba§ ®iroge#äft, ba§ 3ettelge#äft, ba§
ßontükrrentge^öft, ba§ 3)i§conto= ober SZBcdrcfgefdßft,
baê Lombard- nnb Hypothekengeschäft, nnb endlich das
Effectengeschäft.
Der Münzcnhandel ist nothwendig mit dem Handel in Edel
metall verbunden, da fremde Geldsorten häufig eben nur als
Metall zu verwerthen sind. Uebrigens wird der Geldwechsel
gegenwärtig weniger von den großen Bankinstituten, welche sich
höchstens etwa mit dem Ankauf beträchtlicherer Summen zu
befassen pflegen, als von den Privatbanken oder als besonderes
@6^1^48(^96^0^ betriebe». '
Ņàr Depositcngeschäft erfolgt die Hinterlegung entweder
zur Aufbewahrung, zur Verwaltung oder zur Benutzung. Ein
Deposit zur Aufbewahrung ist es, wenn ein Werths
gegenstand behufs zeitweiser Aufbewahrung hinterlegt wird, um
ihn dadurch irgend welchen Gefahren zu entziehen. Ein Deposit
zur Verwaltung dagegen ist dasjenige, welches der Bank,
die dabei nicht allein Aufbewahrerin, sondern auch Beauftragte
wird, mit dem Aufträge übergeben wird, die auf dasselbe Bezug