Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  3.  Kap.  2.  Circulationsmittel.

ihrer  Geschäftsführung  durch  das  zur  zeitweiligen  Uebertraguug
von  Ausfällen  sowie  zur  schließlichen  Deckung  wirklicher  Verluste
verfügbare  Stammkapital  verbürgen,  den  erstrebten  Gewinn  aber
>vie  jedes  andere  Handelsgeschäft  dadurch  erlangen,  daß  sie  ihre
Waare,  den  Kredit,  sich  möglichst  wohlfeil  zu  verschaffen  und
thunlichst  vorthcilhaft  wieder  zu  verkaufen  suchen.
Uebrigens  sind  die  Banken  entweder  Privat-  oder  Staatsbanken. ­
  Letztere  werden  unmittelbar  vom  Staate  oder  wenigstens
unter  dessen  Betheiligung  errichtet  und  vermitteln,  neben  dem
Betriebe  sonstiger  Bankgeschäfte,  Geldgeschäfte  des  Staats,  die  Uebernahme ­
  und  den  Absatz  von  Staatsanleihen  re.  Die  hiermit  für  den
Staaatshaushalt  verbundenen  Vortheile  lassen  sich  jedoch  beim
Vorhandensein  hinlänglich  großer  und  zuverlässiger  Privatbanken
in  ähnlicher  Weise  schon  dadurch  erreichen,  daß  die  Finanzverlvaltung
in  regelmäßige  Geschäftsverbindung  mit  einer  solchen  tritt.
8  127.
S)ie  Widrigsten  0anfgefd)äfte  finb  neben  bem
Raubet  in  geprägten  nnb  »»geprägten  ebeíen  ÄRetaKen:  baë
BeMitengefdßft,  ba§  ®iroge#äft,  ba§  3ettelge#äft,  ba§
ßontükrrentge^öft,  ba§  3)i§conto=  ober  SZBcdrcfgefdßft,
baê  Lombard-  nnb  Hypothekengeschäft,  nnb  endlich  das
Effectengeschäft.
Der  Münzcnhandel  ist  nothwendig  mit  dem  Handel  in  Edelmetall ­
  verbunden,  da  fremde  Geldsorten  häufig  eben  nur  als
Metall  zu  verwerthen  sind.  Uebrigens  wird  der  Geldwechsel
gegenwärtig  weniger  von  den  großen  Bankinstituten,  welche  sich
höchstens  etwa  mit  dem  Ankauf  beträchtlicherer  Summen  zu
befassen  pflegen,  als  von  den  Privatbanken  oder  als  besonderes
@6^1^48(^96^0^  betriebe».  '
Ņàr  Depositcngeschäft  erfolgt  die  Hinterlegung  entweder
zur  Aufbewahrung,  zur  Verwaltung  oder  zur  Benutzung.  Ein
Deposit  zur  Aufbewahrung  ist  es,  wenn  ein  Werthsgegenstand ­
  behufs  zeitweiser  Aufbewahrung  hinterlegt  wird,  um
ihn  dadurch  irgend  welchen  Gefahren  zu  entziehen.  Ein  Deposit
zur  Verwaltung  dagegen  ist  dasjenige,  welches  der  Bank,
die  dabei  nicht  allein  Aufbewahrerin,  sondern  auch  Beauftragte
wird,  mit  dem  Aufträge  übergeben  wird,  die  auf  dasselbe  Bezug
            
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