Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  I'll.  Kreditförderungsmittel.

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Abenden  Geschäfte  zu  besorgen.  Ein  Deposit  zur  Benutzung
endlich  besteht  darin,  daß  die  Bank  Geldbeträge  unter  bestimmten
Bedingungen  über  Verzinsung  und  Rückzahlung  annimmt,  um
dieselben  entweder  auf  Verlangen  jederzeit  oder  nach  Ablauf
einer  bestimmten  Frist  ihrem  Werthe  nach  zurückzugeben.  Derm-tioc
  ^Mitc  sin!)  Baric#,  bereu  %8ertb  für  bic  Baus  non
bei  Dauer  und  Sicherheit  des  ihr  dadurch  gewährten  Kredits
abhängig  ist.  Sie  sind  in  demjenigen  Betrage  ihrer  Gesammtsuinme,
  tvelcher  nicht  zur  Bestreitung  der  laufend  verlangten
Rückzahlungen  gebraucht  wird,  in  der  Bäukkasse  entbehrlich  für
oitbcre  ^mecfe  verfügbar  unb  sönnen  ba^er  ingmifeben  luiebcr
ßroßicH  Z^eiie  cms  enifpreebenb  surge  Fristen  auggefiebeii

Ba§  0iro  =  @eMäft,  burd,  me%e8  urfprüngiiebnament,
M)  auch  eine  feste  Valuta  geschaffen  werden  sollte,  besteht  in
ber  &erm,Mmig  ^twigm  burcf)  einsame
Uin,cbreibung  ((Minrung)  burcf,  uub  Smicbrciben  auf  beit
Äontog,  welche  die  betreffenden  Geschäftsleute  mittels  Einzahlung
bet  ber  ^aiif  auf  igren  920111611  eröffnet  babcu.  Später  fain
.ÄlÄîïÄïSŗ,!
^  A' 111  Silberbarren  gemachten  Einlagen  theiliveise  zu
-Vorschüssen  auf  Gold  ec.  zu  benutzen.  Eigentlich  sind  und
bleiben  jcW)  bie  einsagen  auf  @inWbnW  nur  Depositen  ;ur
&criuaitung,  benen  gegenüber  bie  Bans  alö  gemciIIfcbaftíi^^e
Kapenfuhrerin  der  Einleger  erscheint,  weshalb  sie  solchen  Falls
für  die  Aufbewahrung  und  Zahlungsvermittelnng  gewisse  Bergútungcn
  (^robifiauen)  gur  Bccfuug  i^cr  ®cfd)äftgfoficit
beansprucht.
Das  Zettel-  oder  Banknoten-Geschäft  besteht  in
der  Ausgabe  von  Bankpapiergeld  (Zettel  oder  Noten),  d.  h.
von  ^"Weisungen  der  Bank  auf  sich  selbst,  welche  auf  Sicht  an
den  Ueberbrlnger  zahlbar  sind.  Dasselbe  hat  sich  aus  dem
Bepüfilcngcfcbaft  burcf)  ^^Ig^^ca^mg  bon  Bepofikipcbeiiieii  für
obgcrimbctc  Bbeiibcträgc  bc&  bintcriegtcn  @cíbcg  gu  ben  uueiL
Haupthilfsniittel  entwickelt,  mittels  dessen  die  Banken  gegen
wärtig  Kredit  aufnehmen,  aber  schließlich  doch  lediglich  i„  öcm
Maße  aufzunehmen  vermögen,  in  ivelchem  gleichzeitig  ein  hi,
lioteiiauggabe  erinögiicbeiiber  debars  nach  SWe^cu  uorbmibeu
Ml-  Die  bereits  weiter  oben  bei  Erörterung  des  Papiergeldes
Schober,  Loikswirthschaftslehre.  3.  Sliifl.  ^  J
            
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