Full text: Die Volkswirthschaftslehre

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Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. 
Kredit vermitteln, und alsdann Betriebskreditanstaltcn 
(Mobiliar-Kreditanstalten), welche den Unternehmungen des 
einen oder anderen Erlverbszweiges kurzfristigeren Kredit 
für die Zwecke des laufenden Betriebs gewähren, wogegen 
die Begründungs-Kreditanstalten (Kredit-Mobiliers) 
die Beschaffung des behrsts Gründung und Erweiterung 
größerer gewerblicher Unternehmungen erforderlichen Kredits 
übernehmen wollen. 
Die älteren Lei Hanstal ten haben gegenwärtig ihre 
ursprüngliche Bedeutung als halbe Wohlthätigkeitsanstalten nur 
noch für diejenigen Fälle behalten, in denen zur Bestreitung des 
Lebensunterhaltes in Nothfällen Kredit gesucht wird. Dieselben 
können in Leih- oder Pfandhäuser und in Hilfskassen 
unterschieden lverden. Erstere leihen nur gegen Faustpfänder, 
letztere auch ohne Unterpfand auf die Hoffnung hin, das; die 
angenblickliche Bedrängnis; des Borgenden eine nur vorübergehende 
sein werde. 
Grundkreditanstalten sind theils als Landes- 
K re dit an stalten unmittelbar von den Regierungen, theils 
als besondere Hypothekenbanken von Privatunternehmern 
auf Grund eines eingeschossenen Actienkapitales oder von Kor 
porationen mittels im Vermögen derselben befindlicher Kapitalien 
gegründet, am häufigsten aber als Kreditvereine (land 
schaftliche Kreditanstalten, Landschaften) dadurch gebildet worden, 
daß sich Grundeigenthümer zu einem Kreditverbande vereinigten. 
Solche Anstalten sichern und erleichtern den gegen Verpfändung 
von Grundeigenthum zu gebenden und zu nehmenden Kredit 
dadurch, das; eine Gesammtheit für die Schuld, deren Verzinsung 
und Rückzahlung haftet, welche letztere seitens des einzelnen 
Schuldners in der Regel auch durch Tilgung mittels eines dem 
gewöhnlichen Zinse zugeschlagenen Tilgungsprocentes oder in 
Theilzahlungen bewirkt werden kann, und das; ferner Pfandbriefe 
(Obligationen) kurshabende und deshalb leicht umzusetzende 
Papiere sind, während die Übertragung gewöhnlicher Hypothekar- 
schuldverschreibungen an Andere mit Weitläufigkeiten und 
Schwierigkeiten verbunden bleibt. Ihre nähere, hier nicht weiter 
zu verfolgende Einrichtung ist zwar im Einzelnen lvieder eine 
vielfach verschiedenartige, im Allgemeinen aber um so entwickeltere, 
je mehr die solidarische Haftung der Schuldner und das KüudigungS-
	        
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