246
Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel.
Kredit vermitteln, und alsdann Betriebskreditanstaltcn
(Mobiliar-Kreditanstalten), welche den Unternehmungen des
einen oder anderen Erlverbszweiges kurzfristigeren Kredit
für die Zwecke des laufenden Betriebs gewähren, wogegen
die Begründungs-Kreditanstalten (Kredit-Mobiliers)
die Beschaffung des behrsts Gründung und Erweiterung
größerer gewerblicher Unternehmungen erforderlichen Kredits
übernehmen wollen.
Die älteren Lei Hanstal ten haben gegenwärtig ihre
ursprüngliche Bedeutung als halbe Wohlthätigkeitsanstalten nur
noch für diejenigen Fälle behalten, in denen zur Bestreitung des
Lebensunterhaltes in Nothfällen Kredit gesucht wird. Dieselben
können in Leih- oder Pfandhäuser und in Hilfskassen
unterschieden lverden. Erstere leihen nur gegen Faustpfänder,
letztere auch ohne Unterpfand auf die Hoffnung hin, das; die
angenblickliche Bedrängnis; des Borgenden eine nur vorübergehende
sein werde.
Grundkreditanstalten sind theils als Landes-
K re dit an stalten unmittelbar von den Regierungen, theils
als besondere Hypothekenbanken von Privatunternehmern
auf Grund eines eingeschossenen Actienkapitales oder von Kor
porationen mittels im Vermögen derselben befindlicher Kapitalien
gegründet, am häufigsten aber als Kreditvereine (land
schaftliche Kreditanstalten, Landschaften) dadurch gebildet worden,
daß sich Grundeigenthümer zu einem Kreditverbande vereinigten.
Solche Anstalten sichern und erleichtern den gegen Verpfändung
von Grundeigenthum zu gebenden und zu nehmenden Kredit
dadurch, das; eine Gesammtheit für die Schuld, deren Verzinsung
und Rückzahlung haftet, welche letztere seitens des einzelnen
Schuldners in der Regel auch durch Tilgung mittels eines dem
gewöhnlichen Zinse zugeschlagenen Tilgungsprocentes oder in
Theilzahlungen bewirkt werden kann, und das; ferner Pfandbriefe
(Obligationen) kurshabende und deshalb leicht umzusetzende
Papiere sind, während die Übertragung gewöhnlicher Hypothekar-
schuldverschreibungen an Andere mit Weitläufigkeiten und
Schwierigkeiten verbunden bleibt. Ihre nähere, hier nicht weiter
zu verfolgende Einrichtung ist zwar im Einzelnen lvieder eine
vielfach verschiedenartige, im Allgemeinen aber um so entwickeltere,
je mehr die solidarische Haftung der Schuldner und das KüudigungS-