Full text: Die Volkswirthschaftslehre

256 Buch 3. Kap. 2. Cireulationsmittel. 
weder nicht leicht aufbewahruugsfähig und deshalb schwer in 
Vorrath zu halten sind, oder welche nicht gleichmäßig, sondern 
vorzüglich nur zu einer gewissen Zeit angeboten und gesucht sind, 
oder rücksichtlich welcher nur durch das gleichmäßige Angebot 
seitens vieler Producenten eine größere Concurrenz der Käufer 
hervorgerufen werden kann, drängen sich aber bei rascherer Ab 
wickelung der Geschäfte vorerst auf kürzere Marktdauer zusammen 
und concentriren sich zuletzt, insofern sie nicht etwa ausschließlich 
den Zwecken des Detailhandels dienen, durch Eingehen der kleineren 
zu einer geringeren Anzahl größerer au einigen Hauptmarktorten, 
zumal daneben die nunmehr um so viel leichter gewordene Com- 
munication auch Abschlüsse mit bedeutenderen Producenten außer 
halb des Marktes möglicher macht. 
Regelmäßige Waaren-Auetionen werden neben den in 
Bezug auf Immobilien k. altüblichen Versteigerungen erst während 
der höheren Kulturstufen bei seitens der Nachfrage hinlänglich 
starker Concurrenz möglich und begegnen da hauptsächlich, obgleich 
keineswegs ausschließlich, einem Bedürfnisse des Großhandels. 
Dieselben kommen zunächst im Einfuhrhandel bei großen 
Importen in Aufnahme, gehen von jenem auf den Binnenhandel 
über und bilden sonach später eine allgemeiner angewendete 
Verkaufsweise, welche namentlich in solchen Füllen (z. B. beim 
Verkaufe von Schlacht- und Zuchtvieh, Wolle, Holz k.) benutzt 
wird, wo seitens eines Verkäufers oder mehrerer gemeinschaftlich 
verkaufenden Verkäufer ans einmal ein größeres, in einzelnen 
Posten abzunehmendes Massenangebot gemacht zu werden vermag. 
Ebenso wird das regelmäßige Zusammenkommen von 
Geschäftsleuten behufs des. Geschäftemachens in bestimmten 
Lokalen, Börsen, zu feststehenden Zeiten (Börsenzeiten) erst 
dann Bedürfniß, nachdem sich bereits örtlich ein sehr lebhafter 
Handelsverkehr überhaupt oder in Bezug ans gewisse Waaren- 
gattnngen entwickelt hat, und der Börsenverkehr, der Kauf- und 
Verkauf auf Lieferung und bezüglich nach Probe, erst dann 
möglich, nachdem den Geschttftemachenden selbst ein höherer Grad 
von Zuverlässigkeit und Geschüftsgewandtheit eigen geworden ist. 
Uebrigens ist die Börse, an welcher der Geschäftsverkehr durch 
die Börsenordnung geregelt und die strenge Einhaltung dieser 
durch die Börscncommissiou überwacht wird, entweder eine all 
gemeine oder besondere, je nachdem dieselbe zur Bermittelung 
ganz verschiedenartiger oder mehr gleichartiger Geschäfte dient.
	        
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