Full text: Die Volkswirthschaftslehre

260 Buch 3. Kap. 2. Circulationsmittel. § 137. Umsatzmittel. 
Anwendung richtiger Meßgcräthe und zuverlässiger Messungs- 
weisen abhängig ist, um so nothwendiger wird es, das; die 
gemeinwirthschaftliche, von der öffentlichen Gewalt ausgehende 
Fürsorge um das Maßwesen sich darauf erstreckt, durch Aichen 
der int Verkehre zu benutzenden Maße und Gewichte deren 
Uebereinstimmung mit aufbewahrten Normalmaßen zu gewähr 
leisten, durch zweckmäßige Vorschriften über die Form lind 
Beschaffenheit der zulässigen Maße und Waagen sowie über die 
Art und Weise des Messens selbst die rechtliche Ausführung 
desselben zu wahren zu suchen, und die Einhaltung der gesammten 
desfallsigen gesetzlichen Bestimmungen zu überwachen.
	        
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