Full text: Die Volkswirthschaftslehre

264 Buch 4. Distribution der Güter. 
Jedes Einkommen besteht ursprünglich in Arbeitserfolgen oder 
SBermögcnannbungen, beaügíi# in ben bmnit 611186^11^)^11 
Gegenwerthen und der ebenfalls tauschivcise erlangten Vergeltung 
fur Anderen geleistete Arbeit oder abgetretene Nutzungen. ' Jeder 
welcher fortdauernd seine Bedürfnisse selbständig befriedigen will! 
ohne das etwa bereits besessene Vermögen nach und nach gänz 
lich aufzuzehren, muß sich durch Betheiligung an der Production 
durch eigene productive Thätigkeit oder wenigstens durch Ueber- 
lassuug seines Vermögens au Andere zur productiven Benutzung, 
Einkommen zu verschaffen suchen, und bezieht alsdann letzteres 
alv ursprüngliches Einkommen in selbst producirten 
Werthen, entweder als „unmittelbar ursprüngliches" in selbst 
producirten Gütern oder als „mittelbar ursprüngliches" in durch 
Tausch erworbenen Gütern. Es besteht also das unmittelbar 
ursprüngliche Einkommen z. B. des Landwirths in Getreide, 
Wolle re., des Berg- und Hüttenmannes in Silber, Blei zc.! 
des Künstlers in Kunstleistungen; das mittelbar ursprüngliche 
Einkommen aber schließlich in denjenigen Bedürfnißbefriedigungs- 
ntitWn, w#c mit n# selbst gebrau#!! @igc#robuctcii 
beziehentlich mittels der von einem Unternehmer für geleistete 
Arbeit oder überlassene Vermögensnutzung erhaltenen Bezahlung 
cmocto# werben, nnb %erfcitë bag @racugni& einer Kinns! 
vorausgegangenen Zeit sein können. 
Sogcnnnntea nbgclcitetea 6 infam men ist boqegen 
ausschließlich solches, welches unentgeltlich oder wenigstens ohne 
vollkommen aufwiegende, vorausgegangene oder nachfolgende 
Gegenleistung aus dem Eiiikvmmcn eines Anderen bezogen wird, 
z. B. der von einem Familiengliedc aus dem Einkommen des 
Familienhauptes bezogene Unterhalt, insoweit derselbe nicht 
irgendwie, durch Mithelfen beim Erlverb oder durch häusliche 
Dienstleistungen re., Vergeltung findet. Ebenso ergeben geschenkt 
oder vermacht erhaltene, im Spiel gewonnene oder durch Dieb 
stahl zc. erlangte fremde Einkommenstheile abgeleitetes Einkommen, 
während in gleicher Weise eingenommene Bestandtheile eines 
fremden Stammvermögcns wenigstens nicht vom Standpunkte 
der Vvlkswirthschaft, sondern höchstens von demjenigen des 
Empfängers und feiner Einzclwirthschaft aus als Einkommen 
anzusehen wären. Nur diejenigen also, welche ihre Bedürfnisse 
nicht mit selbsterworbenem Einkommen oder im Nothfalle etwa 
dnich Verbrauch rechtmäßig besessenen Kapitaleigenthnms bcfrie-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.