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Erstes Kapitel.
Kinkomrnenszweige.
8 143.
Die Einkommenszweige werden sämmtlich, je
nachdem der Einzelne die ihm verfügbaren Productions-
mittel arts eigene Rechnung und Gefahr hin anwendet oder
dieselben gegen eine Vergütung an Andere zur Benutzung
überläßt, entweder in ihrem natürlichen Betrage oder in
einem ausbedungenen Betrage bezeigen , deren beiderseitige
Höhe sich schließlich nach den Bestimmgründen des Preises
regelt.
Der natürliche Betrag besteht in den unmittelbaren Ergebnissen,
welche bei auf eigene Rechnung hin geschehender Selbstairwendung
eines Productionsmittcls erzielt werden; der ansbedungene
Betrag hingegen, mittels dessen sich sonst ungewisses Einkommen
in fester verbürgtes verwandelt, in der Gegenleistung, welche der
Besitzer eines Productionsmittels dafür erhält, daß er dasselbe
einem Anderen zur Benutzung überläßt.
Die Höhe beider Beträge richtet sich, weil in der Regel jeder
derselben vermittelst behufs der Production gebrachter Opfer
erkauft wird und somit deren Preis abgiebt, im Allgemeinen
gänzlich nach den Bestimmgründen des letzteren. Insbesondere
aber hängt überwiegend ab die Höhe des natürlichen Betrages
von den Produktionskosten, dem Gebrauchswerthe und der
Zahlungsfähigkeit der Käufer, die Höhe des ausbedungenen
Betrages dagegen zunächst von derjenigen des natürlichen' und
ferner von dem jedesmaligen Verhältnisse zwischen Angebot und
Nachfrage.
Grundrente.
8 144.