Full text: Die Volkswirthschaftslehre

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Erstes Kapitel. 
Kinkomrnenszweige. 
8 143. 
Die Einkommenszweige werden sämmtlich, je 
nachdem der Einzelne die ihm verfügbaren Productions- 
mittel arts eigene Rechnung und Gefahr hin anwendet oder 
dieselben gegen eine Vergütung an Andere zur Benutzung 
überläßt, entweder in ihrem natürlichen Betrage oder in 
einem ausbedungenen Betrage bezeigen , deren beiderseitige 
Höhe sich schließlich nach den Bestimmgründen des Preises 
regelt. 
Der natürliche Betrag besteht in den unmittelbaren Ergebnissen, 
welche bei auf eigene Rechnung hin geschehender Selbstairwendung 
eines Productionsmittcls erzielt werden; der ansbedungene 
Betrag hingegen, mittels dessen sich sonst ungewisses Einkommen 
in fester verbürgtes verwandelt, in der Gegenleistung, welche der 
Besitzer eines Productionsmittels dafür erhält, daß er dasselbe 
einem Anderen zur Benutzung überläßt. 
Die Höhe beider Beträge richtet sich, weil in der Regel jeder 
derselben vermittelst behufs der Production gebrachter Opfer 
erkauft wird und somit deren Preis abgiebt, im Allgemeinen 
gänzlich nach den Bestimmgründen des letzteren. Insbesondere 
aber hängt überwiegend ab die Höhe des natürlichen Betrages 
von den Produktionskosten, dem Gebrauchswerthe und der 
Zahlungsfähigkeit der Käufer, die Höhe des ausbedungenen 
Betrages dagegen zunächst von derjenigen des natürlichen' und 
ferner von dem jedesmaligen Verhältnisse zwischen Angebot und 
Nachfrage. 
Grundrente. 
8 144.
	        
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