Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  146.  Grundrente.

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zu  gewähren,  dem  gleichzeitig  die  Gefahr  gegenübersteht,  durch
zeitiveises  Sinken  der  Rente  wiederum  „Einbuße"  zu  erleiden.
Aehnliche  Geiviunste  fließen  solchen  Kapitalisten  und  Arbeitern
zu,  welche  in  Folge  besonders  günstiger  Umstände,  z.  B.  seltener
persönlicher  Begabung,  überlegener  Wirksamkeit  der  besessenen
Kapitalien  rc„  für  ihr  Product  regelmäßig  einen,  die  vom  Standpunkte ­
  der  betreffenden  Privatwirtschaft  aus  aufzurechnen  gewesenen
Productionskosten  übersteigenden  Preis  erhalten,  und  deshalb
ebenfalls  in  letzterem  einen  freien  Ueberschuß  beziehen.  Diese
ans  vorzugsweise  erfolgreichen  Arbeits-  und  Kapitalverwendungen
hervorgehenden  rentenartigen  Ueberschüsse  erscheinen  jedoch  nicht
als  ein  eigenartig  selbständiges  Einkommen,  sondern  als  eine
bloße  Erhöhung  anderer  Einkommensarten,  des  üblichen  Arbeitslohnes ­
  oder  Kapitalzinses.  Selbige  unterscheiden  sich  auch  von
der  Grundrente  schon  wesentlich  dadurch,  daß  sie,  ungeachtet
mancher  Aehnlichkeit  mit  jener  in  Bezug  auf  Entstehung  und
wirthschaftliche  Nützlichkeit,  weniger  stetig  eintreten  und  minder
andauernd  fortbestehen  bleiben,  sich  entweder  gar  nicht  oder  doch
nicht  eben  so  sicher  an  Andere  übertragen  lassen.
§  146.
Auf  die  Bildung  und  den  Betrag  der  Grundrente
können  vornehmlich  Einfluß  haben:  die  eigene  Beschaffenheit
der  Grundstücke  und  die  Lage  derselben  in  wirthschaftlicher
Beziehung;  die  Größe  des  Bedarfs  an  aus  der  Benutzung
von  Grundstücken  hervorgehenden  Erzeugnissen  und  der  Preis
dieser;  sowie  außerdem  die  ganze  Art  und  Weise  der  Bodenbenutzung
  selbst.
Alle  Verhältnisse  beeinflussen  die  Bildung  und  den  Betrag
der  Grundrente,  welche  verursachen,  daß  gleiche  Kapital-  und
Arbeitsverwendungen  bei  Benutzung  von  Grundstücken  ungleiche
wirthschaftliche  Erfolge  ergeben.  Die  oben  angedeuteten  Umstände
aber,  Welche  bei  den  verschiedenen  Grundstücken  an  sich  ungleich
sind  und  in  mannigfach  abweichender  Weise  zusammentreffen,
werden  allgemeinhin  maßgebend  für  das  in  den  einzelnen  Fällen
der  Bodenbeuutzung  zwischen  demGesammtbetrage  derProductivnskosten
  und  dem  Gesammtwerthe  des  Ertrages  durchschnittlich  stattfindende ­
  Verhältniß.
Schober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Aufl.  18
            
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