Full text : Die Volkswirthschaftslehre

274  Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.
Von  der  eigenen  Beschaffenheit  der  Grundstücke  tu
Bezug  auf  Boden  und  natürliche  Lage  hangt  zunächst
deren  natürliche  Geeignetheit  für  bestimmte  Gebrauchszwecke,
z.  B.  deren  bauliche  Bebaubarkeit,  landtvi'rthschaftliche  Fruchtbarkeit, ­
  bergbaulicher  Reichthum  re.,  und  die  Schwierigkeit  ihrer
technischen  Benutzung,  somit  auch  die  mögliche  Ergiebigkeit  der
behufs  jener  auf  sie  zu  machenden  Verwendungen  ab.  Letztere
pflegt  um  so  größer  zu  sein,  je  geeigneter  die  Grundstücke  vermöge ­
  ihrer  Naturbeschaffenheit  für  bestimmte  Zwecke  der  Production ­
  sind,  und  umgekehrt  um  so  geringer,  während  in  der
Regel  die  Kosten  einen  um  so  beträchtlicheren  Antheil  des  Ertrages
in  Anspruch  nehmen,  je  ungünstiger  die  Grundstücksbeschaffenheit
enttveder  wegen  an  sich  geringer  Fruchtbarkeit  re.  oder  wegen
solcher  Eigenschaften  ist,  welche  die  Bebauung,  Ausbeutung  re.
besonders  erschweren.  Unter  sonst  gleichen  Umständen  vermögen
daher  die  verhältnißmäßig  günstigst  beschaffenen  Grundstücke  im
Vergleich  mit  jeden:  ztvar  für  die  nämlichen  Zwecke  gebrauchten
aber  minder  gut  beeigcnschaftcten  Grundstücke  eilten  größeren
Werthsüberschuß  über  die  Prvductionskosten  und  somit  eine  höhere
Grundrente  zu  ergeben.  Man  vergleiche  z.  B.  eine  tiefgründige,
erdrciche,  leicht  zu  bearbeitende  Ackerlandsflache  mit  einem  flachgründigen
  und  steinigen  Ackerstücke  in  entweder  milder  oder  rauher
klimatischer  Lage,  oder  ein  reiches,  sicheres  und  wenig  Schwierigkeiten ­
  beim  Abbau  darbietendes  Bergwerk  mit  einem  wenig  ausgiebigen, ­
  unsicheren  und  schwer  zu  betreibenden,  oder  einen  guten
mit  einem  schlechten  Baugrunde  in  entweder  geschützter  oder  ausgesetzter ­
  Lage  K.
Ungleiche  räumliche  Lage  der  Grundstücke  in  wir  thschastlicher
  Beziehung,  rücksichtlich  welcher  einerseits  die
allgemeine  Bcrkehrslage  (Absatz-  und  Bezugslagc)  nnb  andererseits ­
  die  besondere  Bcwirthschaftungslage  (Benutzuugslage)  in
Betracht  kommt,  beeinflußt  theils  den  Werth  des  Ertrages,  theils
die  Höhe  der  Productionskosten  und  wirkt  deshalb  ganz  ähnlich
wie  die  ungleiche  eigene  Beschaffenheit  der  Grundstücke.  Je
weiter  entfernt  z.  B.  landtvirthschaftlich  benutzte  Grundstücke
vermöge  ihrer  Verkehrslage  vom  Markte  (Absatzorte)  sind,  um
so  beträchtlichere  Versendungskosten  entfallen  auf  die  erzeugtet:
Verkaufsproducte  und  um  so  mehr  geht  von:  Marktpreise  dieser
für  Deckung  jener  verloren  Je  weiter  entfernt  oder  je  unzugänglicher ­
  aber  solche  Grundstücke  vermöge  ihrer  Bewirth-
            
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