§ 146. Grundrente. 277
einigen Einfluß aus den Betrag der Grundrente äußern. Unter
sonst gleichen Umstanden muß dort eine höhere Grundrente
erübrigen, wo der Boden mittels der im Verhältniß zu ihrem
Kostensätze wirksamsten Arbeits- und Kapitaloerwendungen benutzt
wird. Ferner vermögen erhebliche Verbesserungen des bei der
Bodenbenutzuiig angewendeten Productionsverfahrens, nachdem
sie allgemein üblich geworden sind und nicht mehr ausschließlich
einzelnen Producenten zugutekommen, durch Abminderung der
Prodnctionskosten und bezüglich durch Vermehrung der Boden-
prodncte ans den Stand der Grundrente zurückzuwirken. Vermehrt
sich gleichzeitig die Nachfrage nach Bodenproductcn ebenmäßig,
was um so eher möglich ist, je allmählicher sich solche, doch in
der Regel aus einer Mehrzahl von Vorbedingungen beruhende
Verbesserungen verallgemeinern, so kann alsdann in Folge der
vcrhältnißmäßigen Erniedrigung der Prodnctionskosten ein Steigen
der Grundrente eintreten, wogegen letztere entgegengesetzten Falls
in Folge des sehr vermehrten Angebots an mit Hilfe des Bodens
gewonnenen Productcn und des dadurch bedingten Weichens der
Preise unvermeidlich, langsamer oder schneller, sinken müßte.
Insbesondere kann aber auch durch in Bezug auf die Art und
Weise der Bodenbenutzuiig gemachte Fortschritte der verhältniß-
mäßige Betrag der Grundrente auf verschiedenen Bodenquali
täten abgeändert werden. Macht die Technik der Landwirthschaft
z. B. solche Fortschritte, daß nunmehr der Sandboden ungleich
erfolgreicher benutzt zu werden vermag, als es vorher der Fall
war, so verändert sich dadurch die bei Beivirthschaftung von
Sandboden zu gewinnende Grundrente im Vergleich mit der
ans andere Bodenarten entfallenden. Die hierbei eintretende
Wirkung ist ähnlich derjenigen, welche dann stattfindet, wenn
Grundstücke durch Bodenmelivrationen dauernd verbessert wurden.
Ist ein Grundstück durch irgend eine fortwirkende Melioration
nachhaltig brauchbarer geworden, so tritt es gleichsam in die
Reihe der schon vermöge ihrer ursprünglichen Naturbcschaffenheit
nutzbarer gewesenen ein. Durch die nutzbareren Grundstücke,
welche mittels Auftvands von Meliorationskapital vermehrt
wurden, läßt sich nun ein größerer Theil des Bedarfs allein
befriedigen.
Im Verlaufe der Zeit verändern sich meist mehrere der vor
erwähnten, ihrer Mehrzahl nach durchaus veränderlichen und
sich vielfach wieder wechselseitig bedingenden Umstände gleichzeitig.