Full text : Die Volkswirthschaftslehre

278  Buch  4.  Kap.  l.  Einkommenszweige.
Auch  wird  jeder  derselben  nicht  etwa  stets  in  gleichem  Maße,
sondern  je  nach  der  vcrhältnißmäßigen  Bedeutung,  welche  er
jeweilig  und  einzelnen  Falls  erlangt,  in  ungleicher  Stärke
wirksam,  während  außerdem  die  Wirkung  des  einen  durch  die
Gegenwirkung  des  anderen  mehr  oder  weniger  ausgewogen  zu
werden  vermag.  So  kann  z.  B.  eben  bei  Zunahme  des  Bedarfs
das  Steigen  der  Grundrente  durch  gleichzeitige  Fortschritte  in
der  Art  der  Bodenbenutzung  solute  durch  die  Wirkung  von
Bodcnmeliorationeu  aufgehalten,  und  das  sonst  zufolge  allgemeiner
Fortschritte  in  der  Art  der  Bodennutzung  mögliche  Sinken
der  Grundrente  durch  gleichzeitiges  Größerwerden  des  Bedarfs
ausgeschlossen  werden.
8  147.
Die  Höhe  der  Grundrente  ist  demnach  sowohl
örtlich  als  zeitlich  ungleich  groß  und  fortwährenden  Veränderungen ­
  unterworfen.  Dieselbe  kann  jedoch  bei  solchen
Grundstücken  am  beträchtlichsten  werden,  welche  nicht  auch
anderwärts  zu  gewinnende  Producte  liefern,  und  bei  denjenigen ­
  Grundstiicken  am  verschiedensten  bleiben,  deren
Producte  schwer  transportabel  und  äußerst  unentbehrlich
zugleich  find.
Die  mannigfaltige  Verschiedenheit,  in  welcher  die  im  vorhergehenden ­
  Paragraphen  erwähnten  Umstände  örtlich  und  zeitlich
wirksam  werden  und  zusammenwirken,  verursacht,  daß  gleichartige ­
  Grundstücke  an  verschiedenen  Orten  und  zu  verschiedenen
Zeiten  eine  ungleich  hohe  Grundrente  ergeben,  während  die  eigene
Veränderlichkeit  jener  Umstände  bedingt,  daß  die  Gruudreutenhöhe
  überhaupt  nachhaltig  veränderlich  und  vorübergehend  sogar
vielfach  schwankend  ist.  Gleichzeitig  können  dagegen  gänzlich
verschiedenartige  Grundstücke  dann  eine  gleich  hohe  Grundrente
erlangen,  wenn  die  wirthschaftliche  Productivität  derselben  eine
gleiche  geworden  ist.
Jedenfalls  wird  die  Grundrente  im  Ganzen  um  so  beträchtlicher, ­
  je  mehr  sich  der  Unterschied  zwischen  dem  Erfolge  der
unergiebigsten  und  ergiebigeren  Kapital-  und  Arbeitsverwendungen
erweitert,  welche  bei  der  Bodenbenutzung  noch  nothwendig  und
bezüglich  noch  möglich  sind.  Am  allerhöchsten  kann  dabei  im
Einzelnen  die  Grundrente  solcher  Grundstücke  steigen,  deren
            
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