Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  146.  Grundrente.  277
einigen  Einfluß  aus  den  Betrag  der  Grundrente  äußern.  Unter
sonst  gleichen  Umstanden  muß  dort  eine  höhere  Grundrente
erübrigen,  wo  der  Boden  mittels  der  im  Verhältniß  zu  ihrem
Kostensätze  wirksamsten  Arbeits-  und  Kapitaloerwendungen  benutzt
wird.  Ferner  vermögen  erhebliche  Verbesserungen  des  bei  der
Bodenbenutzuiig  angewendeten  Productionsverfahrens,  nachdem
sie  allgemein  üblich  geworden  sind  und  nicht  mehr  ausschließlich
einzelnen  Producenten  zugutekommen,  durch  Abminderung  der
Prodnctionskosten  und  bezüglich  durch  Vermehrung  der  Bodenprodncte
  ans  den  Stand  der  Grundrente  zurückzuwirken.  Vermehrt
sich  gleichzeitig  die  Nachfrage  nach  Bodenproductcn  ebenmäßig,
was  um  so  eher  möglich  ist,  je  allmählicher  sich  solche,  doch  in
der  Regel  aus  einer  Mehrzahl  von  Vorbedingungen  beruhende
Verbesserungen  verallgemeinern,  so  kann  alsdann  in  Folge  der
vcrhältnißmäßigen  Erniedrigung  der  Prodnctionskosten  ein  Steigen
der  Grundrente  eintreten,  wogegen  letztere  entgegengesetzten  Falls
in  Folge  des  sehr  vermehrten  Angebots  an  mit  Hilfe  des  Bodens
gewonnenen  Productcn  und  des  dadurch  bedingten  Weichens  der
Preise  unvermeidlich,  langsamer  oder  schneller,  sinken  müßte.
Insbesondere  kann  aber  auch  durch  in  Bezug  auf  die  Art  und
Weise  der  Bodenbenutzuiig  gemachte  Fortschritte  der  verhältnißmäßige
  Betrag  der  Grundrente  auf  verschiedenen  Bodenqualitäten ­
  abgeändert  werden.  Macht  die  Technik  der  Landwirthschaft
z.  B.  solche  Fortschritte,  daß  nunmehr  der  Sandboden  ungleich
erfolgreicher  benutzt  zu  werden  vermag,  als  es  vorher  der  Fall
war,  so  verändert  sich  dadurch  die  bei  Beivirthschaftung  von
Sandboden  zu  gewinnende  Grundrente  im  Vergleich  mit  der
ans  andere  Bodenarten  entfallenden.  Die  hierbei  eintretende
Wirkung  ist  ähnlich  derjenigen,  welche  dann  stattfindet,  wenn
Grundstücke  durch  Bodenmelivrationen  dauernd  verbessert  wurden.
Ist  ein  Grundstück  durch  irgend  eine  fortwirkende  Melioration
nachhaltig  brauchbarer  geworden,  so  tritt  es  gleichsam  in  die
Reihe  der  schon  vermöge  ihrer  ursprünglichen  Naturbcschaffenheit
nutzbarer  gewesenen  ein.  Durch  die  nutzbareren  Grundstücke,
welche  mittels  Auftvands  von  Meliorationskapital  vermehrt
wurden,  läßt  sich  nun  ein  größerer  Theil  des  Bedarfs  allein
befriedigen.
Im  Verlaufe  der  Zeit  verändern  sich  meist  mehrere  der  vorerwähnten, ­
  ihrer  Mehrzahl  nach  durchaus  veränderlichen  und
sich  vielfach  wieder  wechselseitig  bedingenden  Umstände  gleichzeitig.
            
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