278 Buch 4. Kap. l. Einkommenszweige.
Auch wird jeder derselben nicht etwa stets in gleichem Maße,
sondern je nach der vcrhältnißmäßigen Bedeutung, welche er
jeweilig und einzelnen Falls erlangt, in ungleicher Stärke
wirksam, während außerdem die Wirkung des einen durch die
Gegenwirkung des anderen mehr oder weniger ausgewogen zu
werden vermag. So kann z. B. eben bei Zunahme des Bedarfs
das Steigen der Grundrente durch gleichzeitige Fortschritte in
der Art der Bodenbenutzung solute durch die Wirkung von
Bodcnmeliorationeu aufgehalten, und das sonst zufolge allgemeiner
Fortschritte in der Art der Bodennutzung mögliche Sinken
der Grundrente durch gleichzeitiges Größerwerden des Bedarfs
ausgeschlossen werden.
8 147.
Die Höhe der Grundrente ist demnach sowohl
örtlich als zeitlich ungleich groß und fortwährenden Ver
änderungen unterworfen. Dieselbe kann jedoch bei solchen
Grundstücken am beträchtlichsten werden, welche nicht auch
anderwärts zu gewinnende Producte liefern, und bei den
jenigen Grundstiicken am verschiedensten bleiben, deren
Producte schwer transportabel und äußerst unentbehrlich
zugleich find.
Die mannigfaltige Verschiedenheit, in welcher die im vorher
gehenden Paragraphen erwähnten Umstände örtlich und zeitlich
wirksam werden und zusammenwirken, verursacht, daß gleich
artige Grundstücke an verschiedenen Orten und zu verschiedenen
Zeiten eine ungleich hohe Grundrente ergeben, während die eigene
Veränderlichkeit jener Umstände bedingt, daß die Gruudreuten-
höhe überhaupt nachhaltig veränderlich und vorübergehend sogar
vielfach schwankend ist. Gleichzeitig können dagegen gänzlich
verschiedenartige Grundstücke dann eine gleich hohe Grundrente
erlangen, wenn die wirthschaftliche Productivität derselben eine
gleiche geworden ist.
Jedenfalls wird die Grundrente im Ganzen um so beträcht
licher, je mehr sich der Unterschied zwischen dem Erfolge der
unergiebigsten und ergiebigeren Kapital- und Arbeitsverwendungen
erweitert, welche bei der Bodenbenutzung noch nothwendig und
bezüglich noch möglich sind. Am allerhöchsten kann dabei im
Einzelnen die Grundrente solcher Grundstücke steigen, deren