Full text: Die Volkswirthschaftslehre

278 Buch 4. Kap. l. Einkommenszweige. 
Auch wird jeder derselben nicht etwa stets in gleichem Maße, 
sondern je nach der vcrhältnißmäßigen Bedeutung, welche er 
jeweilig und einzelnen Falls erlangt, in ungleicher Stärke 
wirksam, während außerdem die Wirkung des einen durch die 
Gegenwirkung des anderen mehr oder weniger ausgewogen zu 
werden vermag. So kann z. B. eben bei Zunahme des Bedarfs 
das Steigen der Grundrente durch gleichzeitige Fortschritte in 
der Art der Bodenbenutzung solute durch die Wirkung von 
Bodcnmeliorationeu aufgehalten, und das sonst zufolge allgemeiner 
Fortschritte in der Art der Bodennutzung mögliche Sinken 
der Grundrente durch gleichzeitiges Größerwerden des Bedarfs 
ausgeschlossen werden. 
8 147. 
Die Höhe der Grundrente ist demnach sowohl 
örtlich als zeitlich ungleich groß und fortwährenden Ver 
änderungen unterworfen. Dieselbe kann jedoch bei solchen 
Grundstücken am beträchtlichsten werden, welche nicht auch 
anderwärts zu gewinnende Producte liefern, und bei den 
jenigen Grundstiicken am verschiedensten bleiben, deren 
Producte schwer transportabel und äußerst unentbehrlich 
zugleich find. 
Die mannigfaltige Verschiedenheit, in welcher die im vorher 
gehenden Paragraphen erwähnten Umstände örtlich und zeitlich 
wirksam werden und zusammenwirken, verursacht, daß gleich 
artige Grundstücke an verschiedenen Orten und zu verschiedenen 
Zeiten eine ungleich hohe Grundrente ergeben, während die eigene 
Veränderlichkeit jener Umstände bedingt, daß die Gruudreuten- 
höhe überhaupt nachhaltig veränderlich und vorübergehend sogar 
vielfach schwankend ist. Gleichzeitig können dagegen gänzlich 
verschiedenartige Grundstücke dann eine gleich hohe Grundrente 
erlangen, wenn die wirthschaftliche Productivität derselben eine 
gleiche geworden ist. 
Jedenfalls wird die Grundrente im Ganzen um so beträcht 
licher, je mehr sich der Unterschied zwischen dem Erfolge der 
unergiebigsten und ergiebigeren Kapital- und Arbeitsverwendungen 
erweitert, welche bei der Bodenbenutzung noch nothwendig und 
bezüglich noch möglich sind. Am allerhöchsten kann dabei im 
Einzelnen die Grundrente solcher Grundstücke steigen, deren
	        
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