Full text: Die Volkswirthschaftslehre

.§ 148. Grundrente. 
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Zeit durch Bodenverbesserungen und bisweilen schon durch die 
9(tt unb SB# feiner Bcni^iing an fid) benu^unggfä^iger. So 
%. ber IanbiDirlMd)aftIid) bcnu&tc %oben burd) fortbanernb 
gute Bewirtschaftung, durch Trockenlegung rc. Ebenso ist es 
meist erst bei weit gediehener Wirthschastsentwickelung thunlich, 
die Bodenbcnutzung auf solck)e Grundstücke auszudehnen, welche 
zwar sck)wcr nutzbar zu machen, aber nackcher vielleicht, nach 
Beseitigung der ursprünglich einer erfolgreicheren Ausnutzung 
entgegenstehenden Hindernisse und nach Ueberwindung der hiermit 
verbundenen Schwierigkeiten, wegen ihrer eigenen Beschaffenheit 
oder ihrer Verkehrslage besonders hervortretend nutzbar sind. 
Anfänglich ist z. B. für die Zwecke des Ackerbaus überall nicht 
gerade der vorwiegend fruchtbare, sondern vielmehr der für den 
Anbau zugänglichste, am leichtesten zu bearbeitende und zu 
bestellende Boden zuerst benutzt worden. Höchst fruchtbare 
Landstrecken sind ja häufig am allerschwerstcn urbar zu machen, 
erfordern, um Pfluggäugig zu werden und einen zusagenden 
Standort für Ackcrbaupflanzcn abzugeben, z. B. mühsamere 
Rodung, vorherige ş Ausführung kostspieliger Entwässerungs 
anlagen, Deichbauten rc., und eignen sich deshalb am aller 
wenigsten bei noch vorhandenem Ucberflussc an Grundstücken und 
gegenteiligem Mangel an Kapitalien zur ackerbaulichen Benutzung. 
Aus ähnlichen Gründen können bisweilen die an sich reichsten 
Minen erst ungleich später mit überlegenerem Erfolge ausgebeutet 
werden, als die weniger ergiebigen aber leichter abzubauenden 
Fundorte. Die für bestimmte Productionszwecke vermöge der 
eigenen Beschaffenheit gleichsam an und für sich leistungsfähigsten 
Grundstücke sind überhaupt uicht jederzeit auch wirklich die dafür 
bestgeeignetsten, werden es vielmehr in der Regel nur schließlich. 
Hierdurch fami nun zwar das Steigen der Grundrente 
bedeutend verlangsamt, niemals jedoch dauernd ganz ausgeschlossen 
werden, da jede den Unterhaltsspielraum der Bevölkerung nach- 
haltig erweiternde Vermehrung der Bodenproduction fast stets 
wieder vermehrten Verbrauck) an Bodenproducteu zur Folge 
hat, und mit fortschreitender Kultur zugleid) die Füglichkeit 
sowie die Nothwendigkeit zunimmt, den Boden selbst und seine 
Erzeugnisse für mehrerlei Zwecke mannigfaltiger zu benutzen. 
Die Grundrente wird also bei stetig zunehmender Ent 
wickelung der Volkswirthschaft an sich und im Ganzen jedenfalls 
größer. Dennoch bildet sie auf den höheren Kulturstufen deshalb
	        
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