Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  155.  Arbeitslohn.

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ouch  auf  die  Dauer  bei  gleichmäßig  starker  und  deshalb  wirksamer
Nachfrage  dieser  entsprechend,  insofern  nur  der  ebenmäßigen
Vermehrung  keine  absonderlichen  Hindernisse,  z.  B.  durch
Beschränkung  der  Freizügigkeit,  der  Niederlassung,  der  Verheirathungsbefngniß
  re.,  entgegenstehen.  Es  wird  dies  neben
anderweitherkommendem  Zuzug  namentlich  dadurch  vermittelt,
daß,  wenn  in  Folge  unzureichenden  Angebots  der  Arbeitslohn
über  die  bisher  als  nothwendig  erachteten  Productionskosten
gestiegen  ist,  die  Arbeiter  entweder  ihre  seitherige  Lebensweise
verbessern  oder  früher  heirathen  und  mehr  Kinder  aufziehen
können.  Im  ersteren  Falle  wird  das  Arbeitsangebot  dadurch
gesteigert,  daß  mit  der  verbesserten  Lebensweise  die  Leistungsfähigkeit ­
  und  die  arbeitskräftige  Lebenszeit  der  Arbeitenden
zunimmt,  während  gleichzeitig  die  Sterblichkeit  der  Kinder,  des
künftigen  Arbeitergeschlechts,  abnimmt;  im  letzteren  Falle  dagegen
dadurch,  daß  die  Arbeiterbevölkerung  sich  unmittelbar  rascher
vermehrt.  Zeitweise  vermag  jedoch  das  Gleichgewicht  zwischen
Arbeitsnachfrage  und  Arbeitsangebot  insbesondere  durch  jede
plötzlicher  eintretende  einseitige  Verminderung  iinb  Vermehrung
der  ersteren  oder  des  letzteren  gestört  zu  werden.
Der  Arbeitslohn  muß  sich,  wenn  die  Nachfrage  nach  Arbeit
stärker  ist  als  das  Angebot  an  Arbeit,  seiner  Maximalgrenze,
im  umgekehrten  Falle  hingegen  seiner  Minimalgrenze  nähern.
Falls  übrigens  alle  andern  Umstände  unverändert  bleiben,  steigt
derselbe  also  mit  zunehmender  Arbeitsnachfrage  sowie  mit
abnehmendem  Arbeitsangebote,  und  sinkt  mit  Abnahme  jener
sowie  mit  Zunahme  dieses.  So  ist  z.  B.  die  sich  späterhin
wieder  mehr  ausgleichende  ungleiche  Höhe  des  landwirthschaftlichen
Tagelohns  in  den  verschiedenen  Jahreszeiten  wesentlich  mit  aber
keineswegs  ausschließlich  dadurch  bedingt,  daß  zeitweise  der
Arbeitsbedarf  und  demnach  die  Nachfrage  nach  Arbeit  weit
größer  ist,  als  zu  anderen  Zeiten.  Der  Lohn  steigt  da  zumal
in  der  Ernteperiode,  wo  ohnehin  die  Arbeitszeit  länger  und  die
Arbeit  selbst  zum  Theil  anstrengender  ist,  um  so  höher,  je
beträchtlicher  während  der  Ernte  der  Gebrauchswerth  der  Arbeit
und  außerdem  allgemeinhin  die  Zahlungsfähigkeit  der  landwirthschaftlichen
  Unternehmer  ist,  wogegen  er  im  Winter  um  so
tiefer  hinuntergeht,  je  geringer  zu  dieser  Zeit  der  Arbeitsbedarf
ist  und  je  weniger  etwa  zugleich  das  Arbeitsangebot  abnimmt.
Ebenso  wird  z.  B.  ferner  überhaupt  jedwede  in  Folge  starker
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