294 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszwcige.
beträchtlichkeit der aus eine bestimmte Arbeitsleistung antheilig
entfallenden Productionskosten insbesondere noch neben den
Erwerbungskosten der Arbeitsbefähigung von der Menge der
Zwischenzeiten, in denen nicht gearbeitet werden ïamt oder
bars, und von der einer Arbeit anhaftenden Gefahr des I
wirthschaftlichen Mißlingens mitabhängt; daß überall das
Arbeitsangebot je nach der Schwierigkeit der Arbeit itub den
mit dieser verbundenen persönlichen Annehmlichkeiten oder
Unannehmlichkeiten, je nach der Gleichmäßigkeit und Sicher
heit der Arbeitsgelegenheit selbst, sowie auch je nach herrschen
den Gewohnheiten ungleich stark ist, sich riicksichtlich der
einzelnen Arbeitszweige nicht ebenmäßig leicht mit Zu- oder
Abnahme der Arbeitsnachfrage vermehren und bezüglich ver
mindern läßt; und daß außerdem das Eintreten einer voll
ständigeren Ausgleichung der unter einander abweichenden
Lohnhöhen vielfach schon durch Vorurtheile und sonstige
äußerliche Hindernisse ausgeschlossen wird.
Die verhältnißmäßige Höhe des Arbeitslohnes ergiebt sich
aus dem Verhältnisse, in welchem dessen Werthsbctrag einer
seits zu den durch die Arbeit zu bringenden persönlichen Opfern
sowie zum damit zusammenhängenden Vedarse der Arbeiter, und
andererseits zu der Größe der Arbeitsleistung steht. Der inner
halb einer bestimmten Zeitdauer verdiente Lohn erscheint vom
Standpunkte der Empfänger aus als („Empfängerlohn") hoch
oder niedrig, je nachdem er die dererseits zu bringenden Opfer
und zu befriedigenden Bedürfnisse entweder reichlich oder spärlich
aufwiegt und vollauf oder kümmerlich deckt, während der für eine
bestimmte Arbcitsthätigkeit hingegebene Lohn sich vom Stand
punkte der Lohngeber aus als („Geberlohn") niedrig oder hoch
erweist, je nachdem mittels desselben eine vergleichsweise große
oder geringe Arbeitsleistung eingetauscht wird.
Die Erwerbungskosten der Arbeitsbefähigung bilden einen
eigenartigen und je nach der Arbeitsart äußerst ungleich beträcht
lichen Theil der vorgängig aufzuwendenden Productionskosten der
Arbeit. Dieselben sind wie alle übrigen Aufzichungskosten gleich
sam als ein in die Arbeitskraft iibergegaugenes Kapital anzusehen,
lvelches innerhalb der durchschnittlichen Dauer der Arbeitsfähigkeit
durch den Verdienst aus der Arbeit getilgt werden muß. Die