Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  4.  Kap.  1.  Einkommenszweige.

In  Folge  ähnlicher  Beziehungen  muß  in  Gegenden,  Ivo  fast  nur
während  der  Ernte  oder  beim  Dreschen  ein  stärkerer  Arbeitsbedarf
stattfindet,  der  Ernte-  oder  Drescherlvhn  der  zeitweise  zur  Aushilfe ­
  angenommenen  Arbeitskräfte  verhältnißmäßig  beträchtlicher
sein  als  dort,  >vo  der  Bedarf  an  Handarbeit  gleichmäßiger  ist
da  im  ersteren  Falle  der  Verdienst  während  der  Ernte  und  beim
Dreschen  auch  den  Unterhaltsbedarf  für  diejenigen  Tage  in
anderen  Jahreszeiten  mit  decken  helfen  muß,  an  beimi  sich  keine
Arbeitsgelegenheit  darbietet.  Je  bedeutender  die  Unterbrechungen
sind,  welche  bei  einer  Arbeit  nothwendig  und  regelmäßig  eintreten, ­
  um  so  größer  werden  also  verhältnißmäßig  die  antheiligen
Produktionskosten  jeder  einzelnen  Arbeitsverrichtung,  insofern
^«-Wirkung  sich  nicht  etwa  ohnehin,  z.  B.  bezüglich  einer  tvirklich
  forderlichen  Menge  von  kirchlichen  Feiertagen,  durch  wohltätige ­
  Rückwirkungen  der  Sonn-  und  Festtagsruhe  auf  die
Arbeitstüchtigkeit  ausgleicht,  oder  sich  durch  Vornahme  von  Ausfullungs-
  und  Nebenarbeiten  in  den  durch  die  Hauptarbeit  freigelassenen ­
  Zwischenzeiten  mehr  oder  weniger  aufwiegen  läßt.
Regellose,  nicht  durch  herrschende  Gewohnheiten  oder  durch  die
%rt  ber  Arbeit  fc#  Gebinde  U»tcrbre#»gc»  gestatte»  baqcac»
lieber  Toteres,  no#  #c»  biefclbe»  eine»  bestimmt  %»  bemeffL
beit  Einfluß  auf  die  antheiligen  Productionskvsten  der  Arbeitsleistung, ­
  und  erscheinen  daher  stets  als  eine  dem  Arbeiter  drohende
wirthschaftliche  Gefahr.
...  „.fr  ^lche  aber  erfordert  wie  jede  andere  wirthschaftliche
Gefährdung  besondere  Vergütung  durch  den  im  günstigeren  Falle
thatsächlich  erreichbaren  und  alsdann  aufwiegende  Vortheile  in
mmt  ftcncitbc»  @rMo.  8üne,  i»  bene»  bie  Weit  imrü,
gastlich  gelingt,  müssen  daher  für  diejenigen,  in  denen  sic  wirthschaftlich
  mißlingt,  entsprechend  entschädigen.  Bei  Arbeiten,  welche
regelmäßig  stärkeren  Gefährdungen,  z.  B.  durch  leichtes  Mißlingen
ber  mitteig  ber  Weit  %#(%%%»  Sßrobuctio»,  %id,tcrrcicbc»
beg  erstrebte»  %cr»fg)icie8,  bor&citißcg  Wcit0»l1fä^igmerbe»  3c
ausgesetzt  sind,  ist  eine  derartige  Vergütung  durch  eine  im  glückenden ­
  Verdienste  zu  erwartende  und  wirklich  enthaltene  Entschädigung
logar  ein  nothwendiger  Bestandtheil  der  Productionskvsten,  der
um  so  eher  wieder  einen  mittleren  Ersatz  im  Arbeitslöhne  findet,
<!?"Nener  und  vorsichtiger  die  Arbeiter  rücksichtlich  der  Wahl
des  Berufes  verfahren.
            
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