Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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Buch  1.  Kap.  1.  Grundbegriffe.

Endlich  sind  vielseitig  brauchbare  Güter  meist  sehnn
gleichzeitig  für  die  verschiedenen  Gebrauchszwecke,  denen  sie
zu  dienen  vermögen,  ungleich  gebrauchswerthig.
Solche  Güter,  z.  B.  sowohl  zur  Aussaat  als  zur  Oelgewinnung
oder  Fütterung  verwendbarer  Leinsamen,  zn  Brennholz  oder  auch
zn  Werkholz  aufbereitbare  Eichen-  und  Pappelstümine,  eine  ilud
dieselbe  zllr  Kesselfeuerung  und  Stubenheizung  verschieden  gut
geeignete  Kohlensorte  re.,  erlangen  ungleichen  Gcbrauchswerth  je
nach  dem  Gebrauchszwecke,  auf  den  ihre  Brauchbarkeit  bezogen  wird.
8  14.
Je  veränderlicher  und  schlvnnkender  aber  der  Gebrauchswerth ­
  der  einzelnen  Güter  ist,  um  sv  weniger  läßt  sich  schließlich ­
  das  gegenseitige  Gebrauchswerthsverhältniß  verschiedener
Güter  allgemeingiltig  und  dauernd  zutreffend  feststellen.
Dasselbe  kann  überhaupt  nur  mit  Rücksicht  ans  bestimmte
gemeinschaftliche  Gebrauchszwecke  der  mit  einander  zu  vergleichenden ­
  Güter  uub  gegebenen  Falls  für  deren  Gebraitchswerthigkeit
  eingetretene  Vorbedingungen  annähernd  richtig
ermittelt  tverden.
Das  gegenseitige  Gebrauchswerthsverhältniß  von  Gütern,
welche  ausschließlich  für  völlig  ungleichartige  Gebrauchszwecke
brauchbar,  und  demnach  auch  bezüglich  ihrer  besonderen  Brauchbarkeit ­
  für  den  unmittelbaren  Gebrauch  an  sich  unvergleichbar
sind,  ist  nicht  unmittelbar  benutzbar,  sondern  höchstens  nach  der
Bedeutsamkeit  der  damit  zu  befriedigenden  Bedürfnisse  allgeineiuhin
  schätzbar.  Der  Gebrauchswerth  z.  B.  eines  Zugthieres  im
Vergleich  mit  demjenigen  eines  Beleuchtungsmittels,  Buches  k.
kann  nicht  näher  festgestellt,  nur  als  ungleich  hoch  erkannt  und
vergleichsweise  höher  oder  niedriger  geschätzt  werden.  Dagegen
ist  wenigstens  ungefähr  zu  ermitteln,  ivi  e  sich  mehrere  Güter  zu
einander  ihrem  Gebrauchswerthe  »ach  verhalten,  den  sie  für  die
nämlichen  Zwecke  infolge  einer  gewissen  Seite  ihrer  Brauchbarkeit
haben.  Sv  ist  z.  B.  das  Gebrauchswerthsverhältniß  verschiedenartiger
  Futtermittel  bestimmbar,  indem  man  den  jeweiligen  Gebranchswerth ­
  des  einen  Futtermittels  als  Gebranchswerthseiuheit
auffaßt  uub  damit  den  verhältnißiuäßigcu  Gebranchswerth  anderer
            
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