Full text: Die Volkswirthschaftslehre

310 Buch 4. Kap. 1. Einkommenszweige. 
Falls nimmt das Angebot an Kapitalnutzungen, letzteren Falls 
dasjenige an Arbeiten stärker zu als die gegenübersteheude Nach 
frage. 
8 165. 
Uebrigens tritt in Folge des unausbleiblichen Ab- und 
Zuflusses der Kapitalien aus den minder ergiebigen An 
wendungsgelegenheiten in die ergiebigeren eine möglichste 
Ausgleichung der Zinshöhe bei den verschiedenen 
Kapitalverwendungen ein. Diese Ausgleichung sucht sich vor 
erst innerhalb einer unb derselben Volkswirthschaft und nach 
her auch zwischen zwar äußerlich getrennten, aber dennoch 
in mancher Beziehung ein gemeinsames Wirthschaftsgebiet 
bildenden Volkswirthschaften zu vollziehen. Schließlich trifft 
deshalb der reine Zins durchschnittlich überall, wo dem aus- 
gleichenden Ab- unb Zufließen der Kapitalien keine besonderen 
Hindernisse entgegenstehen, mit dem gleichzeitig bei sicher und 
mü^eíoa üu§ßdicOmcn (MbfoWMien 
fuße ziemlich annähernd zusammen. 
Bei den verschiedenartigen Kapitalverwendungcn muß der 
rohe Zins je nach der Beträchtlichkeit des darin enthaltenen 
Ersatzpostens sowie der hinzugekonlmenen Risikoprämie fort 
dauernd sehr ungleich hoch sein. Diese und jener kann sich zwar 
verhältnißmäßig abmindern, wenn die mit der Kapitalverwendung 
verbundene Gefahr irgendwie geringer, oder z. B. bei stehenden 
Kapitalien in Folge verbesserter Qualität die Dauerhaftigkeit re. 
größer und ein zweckmäßigeres Benutznngsversahren allgemeiner 
wird, niemals aber sich auch bei gänzlich ungleichartigen und 
verschieden verwendeten Kapitalien völlig gleichstellen. 
Der reine Zins hingegen gleicht sich rücksichtlich seiner Höhe 
deshalb weit vollständiger aus, iveil die Kapitalien gleich jedem 
anderen Productionsmittel derjenigen Anwendung zustreben, 
»velche die größten Werthsüberschiisse in Aussicht stellt. Ani un 
behindertsten vermöge,: nun umlaufende Kapitalien von den 
ungünstigeren zu den gewinnbringenderen Anwcndnngsgclegenheiten 
aus- und einzuströmen. Die hierdurch schließlich herbeigeführte 
Ausgleichung des Zinsfußes erfolgt daher am ehesten bei diesen, 
während bei stehenden Kapitalien, wo dem ausgleichend wirken-
	        
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