Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 171. Unternehmereinkoinmen. 
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Der so ausgesonderte Unternehmergewinn ist ebenfalls kein 
einfaches, sondern ein aus überschüssigen Bestandtheilen mehrerer 
Einkonnnenszweige zusammengesetztes freies Einkommen, dessen 
nähere Zusammensetzung sich nicht mehr unterscheiden läßt, weil 
es unerkennbar bleibt, wie viel einerseits die Person und 
andererseits das Vermögen des Unternehmers zur Gewinnerzielung 
beigetragen hat, dessen Größe aber von dem Betrage abhängt, 
um welchen der für die erzeugten Products gelöste Preis die bei 
der Production aufgewendeten und vom privatwirthschaftlichen 
Standpunkte aus berechneten Productionskostcn gegebenen Falls 
übertrifft. Ein solcher Ueberschuß muß im Preise gewährt 
werden, weil ohnedem offenbar Niemand Anlaß hätte als Unter 
nehmer Arbeit und Vermögen daranzusetzen, um unter mehr 
oder weniger ungewissen Verhältnissen hinsichtlich der Beträcht 
lichkeit der erforderlichen Auslagen und des zu erhoffenden 
Erlöses das Zusammenwirken verschiedener Productivnsmittel für 
bestimmte Prvductionszwecke auf eigene Rechnung und Gefahr hin 
zu vermitteln. Je erheblicher die hiermit verbundenen Opfer 
sind und je mehr Schwierigkeiten ihrer Darbringung entgegen 
stehen, um so bedeutender muß auch, falls sich genug Unter 
nehmer finden sollen, die dafür durchschnittlich zu erlangende 
Vergeltung sein. Ferner kann letztere um so reichlicher ausfallen, 
je dringender die unternehmungsweise Production Bedürfniß 
ist. Der Gewinnsatz wird also um so höher stehen, je weniger 
Menschen zufolge ihrer persönlichen Eigenschaften (z. B. allgemeiner 
und technischer Ausbildung, Organisationstalents, Vertrauen 
erweckender Zuverlässigkeit re.) und ihrer Vcrmögensverhältnisse 
zur Unternehmerthätigkeit überhaupt und zum Unternehmen 
gewisser Geschäftsarten insbesondere intellectuell, moralisch und 
materiell vollauf befähigt, je riskirter die Unternehmungen selbst 
oder je erheblichere Mühen und Unannehmlichkeiten mit dem 
Uuternehmergeschäft verknüpft sind, je schwerwiegender letztere 
den Unternehmungslustigen erscheineil und je stärker zugleich die 
Nachfrage nach den betreffenden Produkten ist. Derselbe mag 
dagegen um so lliedriger sein, je unbeschränkter und entgegen 
kommender das Angebot an Unternehmerthätigkeit geworden, 
oder je ungefährdeter das Gelingen einer Unternehmung und je 
leichter deren gedeihliche Fortcrhaltung ohnehin ist. Wie weit 
diese Erniedrigung gehen kann, das hängt wesentlich mit von 
der maßhaltenden Genügsamkeit und beharrlichen Strebsamkeit 
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 21
	        
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