§ 171. Unternehmereinkoinmen.
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Der so ausgesonderte Unternehmergewinn ist ebenfalls kein
einfaches, sondern ein aus überschüssigen Bestandtheilen mehrerer
Einkonnnenszweige zusammengesetztes freies Einkommen, dessen
nähere Zusammensetzung sich nicht mehr unterscheiden läßt, weil
es unerkennbar bleibt, wie viel einerseits die Person und
andererseits das Vermögen des Unternehmers zur Gewinnerzielung
beigetragen hat, dessen Größe aber von dem Betrage abhängt,
um welchen der für die erzeugten Products gelöste Preis die bei
der Production aufgewendeten und vom privatwirthschaftlichen
Standpunkte aus berechneten Productionskostcn gegebenen Falls
übertrifft. Ein solcher Ueberschuß muß im Preise gewährt
werden, weil ohnedem offenbar Niemand Anlaß hätte als Unter
nehmer Arbeit und Vermögen daranzusetzen, um unter mehr
oder weniger ungewissen Verhältnissen hinsichtlich der Beträcht
lichkeit der erforderlichen Auslagen und des zu erhoffenden
Erlöses das Zusammenwirken verschiedener Productivnsmittel für
bestimmte Prvductionszwecke auf eigene Rechnung und Gefahr hin
zu vermitteln. Je erheblicher die hiermit verbundenen Opfer
sind und je mehr Schwierigkeiten ihrer Darbringung entgegen
stehen, um so bedeutender muß auch, falls sich genug Unter
nehmer finden sollen, die dafür durchschnittlich zu erlangende
Vergeltung sein. Ferner kann letztere um so reichlicher ausfallen,
je dringender die unternehmungsweise Production Bedürfniß
ist. Der Gewinnsatz wird also um so höher stehen, je weniger
Menschen zufolge ihrer persönlichen Eigenschaften (z. B. allgemeiner
und technischer Ausbildung, Organisationstalents, Vertrauen
erweckender Zuverlässigkeit re.) und ihrer Vcrmögensverhältnisse
zur Unternehmerthätigkeit überhaupt und zum Unternehmen
gewisser Geschäftsarten insbesondere intellectuell, moralisch und
materiell vollauf befähigt, je riskirter die Unternehmungen selbst
oder je erheblichere Mühen und Unannehmlichkeiten mit dem
Uuternehmergeschäft verknüpft sind, je schwerwiegender letztere
den Unternehmungslustigen erscheineil und je stärker zugleich die
Nachfrage nach den betreffenden Produkten ist. Derselbe mag
dagegen um so lliedriger sein, je unbeschränkter und entgegen
kommender das Angebot an Unternehmerthätigkeit geworden,
oder je ungefährdeter das Gelingen einer Unternehmung und je
leichter deren gedeihliche Fortcrhaltung ohnehin ist. Wie weit
diese Erniedrigung gehen kann, das hängt wesentlich mit von
der maßhaltenden Genügsamkeit und beharrlichen Strebsamkeit
Schober, Volkswirthschaftslehre. 3. Aufl. 21