Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  172.  Gegenseitiges  Verhältniß  der  Einkommenszweige.  323
Benutzung  unwiderruflich  verwendeter  Anlagskapitalien  schwer
verlaßbar  sind.
Auf  den  höheren  Kulturstufen  neigt  endlich  der  Unternehmergewinn
  deshalb  zum  Sinken,  weil  da  Befähigung  und  Geneigtheit ­
  zum  Unternehmen  ausgedehnter  vorhanden,  die  Lust  zum
Wagen  entwickelter,  das  Gelingen  der  Unternehmungen  minder
mißlich,  bei  berechneterem  Vorgehen  weniger  vom  glücklichen
Zufall  als  von  der  Zutreffendheit  der  in  wirthschaftlicher  Beziehung ­
  gehegten  Voraussetzungen  und  der  Zweckgemäßheit  des
gewählten  technischen  Verfahrens  abhängig,  das  Eintreten  von
Monopolpreisen  überall  seltener  möglich  und  die  Concurrenz  der
Unternehmer  untereinander  entschieden  stärker  ist,  wozu  noch
kommt,  daß  während  jener  verhältnißmäßig  mehr  Kapitalien
benutzt  werden,  und  daß  sonach  wegen  dieser  gesteigerten  Kapitalverwendung ­
  dem  Unternehmereinkommen  ohnedies  zum  Sinken
hinneigende  Kapitalzinse  in  vermehrtem  Verhältnisse  beigemengt
sind.  Hohe  Gewinne  ergeben  sich  alsdann,  außer  in  den  Fällen,
wo  sie  vereinzelt  durch  das  Fortbestehen  großer  Verlustchancen
bedingt  sind,  unter  deren  Schlägen  viele  Unternehmungen  verunglücken ­
  und  nur  wenige  glücken,  schließlich  weit  mehr  aus
der  Gesammtmasse  der  seitens  eines  Geschäfts  erzielten  kleinen
Einzelgewinne,  als  aus  der  Beträchtlichkeit  des  Gewinnstsatzes
selbst.  Insofern  es  aber  wahr  ist,  daß  im  Ganzen  bei  großen
Unternehmungen  und  namentlich  bei  großen  einheitlich  geleiteten
Privatunternehmungen  die  an  sich  höchsten  Gewinne  gemacht
werden,  so  kann  dies  der  Hauptsache  nach  lediglich  auf  den  mit
der  Production  im  Großen  allgemeinhin  verbundenen  Vortheilen
beruhen.
Gegemritigen  VerhMmss  der  GjnkommrnWweigr.
S  172.
Mit  bent  Vorherrschenderwerben  ber  unternehmungsweisen ­
  Probuction  tritt,  htbent  sich  nunmehr  bie  einzelnen
Einkommenszweige  unterscheibbarer  aussonbern,  bas  wechselseitige ­
  Verhältniß  tmb  bie  Verschiedenheit  ber  betreffenden
Einkommenssätze  zunehmenb  schärfer  hervor,  während  dennoch ­
  bie  gegenseitigen  Interessen  ber  verschiedenartigen ­
  Einkommens  bezieher  deshalb  keineswegs
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