Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  171.  Unternehmereinkoinmen.

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Der  so  ausgesonderte  Unternehmergewinn  ist  ebenfalls  kein
einfaches,  sondern  ein  aus  überschüssigen  Bestandtheilen  mehrerer
Einkonnnenszweige  zusammengesetztes  freies  Einkommen,  dessen
nähere  Zusammensetzung  sich  nicht  mehr  unterscheiden  läßt,  weil
es  unerkennbar  bleibt,  wie  viel  einerseits  die  Person  und
andererseits  das  Vermögen  des  Unternehmers  zur  Gewinnerzielung
beigetragen  hat,  dessen  Größe  aber  von  dem  Betrage  abhängt,
um  welchen  der  für  die  erzeugten  Products  gelöste  Preis  die  bei
der  Production  aufgewendeten  und  vom  privatwirthschaftlichen
Standpunkte  aus  berechneten  Productionskostcn  gegebenen  Falls
übertrifft.  Ein  solcher  Ueberschuß  muß  im  Preise  gewährt
werden,  weil  ohnedem  offenbar  Niemand  Anlaß  hätte  als  Unternehmer ­
  Arbeit  und  Vermögen  daranzusetzen,  um  unter  mehr
oder  weniger  ungewissen  Verhältnissen  hinsichtlich  der  Beträchtlichkeit ­
  der  erforderlichen  Auslagen  und  des  zu  erhoffenden
Erlöses  das  Zusammenwirken  verschiedener  Productivnsmittel  für
bestimmte  Prvductionszwecke  auf  eigene  Rechnung  und  Gefahr  hin
zu  vermitteln.  Je  erheblicher  die  hiermit  verbundenen  Opfer
sind  und  je  mehr  Schwierigkeiten  ihrer  Darbringung  entgegenstehen, ­
  um  so  bedeutender  muß  auch,  falls  sich  genug  Unternehmer ­
  finden  sollen,  die  dafür  durchschnittlich  zu  erlangende
Vergeltung  sein.  Ferner  kann  letztere  um  so  reichlicher  ausfallen,
je  dringender  die  unternehmungsweise  Production  Bedürfniß
ist.  Der  Gewinnsatz  wird  also  um  so  höher  stehen,  je  weniger
Menschen  zufolge  ihrer  persönlichen  Eigenschaften  (z.  B.  allgemeiner
und  technischer  Ausbildung,  Organisationstalents,  Vertrauen
erweckender  Zuverlässigkeit  re.)  und  ihrer  Vcrmögensverhältnisse
zur  Unternehmerthätigkeit  überhaupt  und  zum  Unternehmen
gewisser  Geschäftsarten  insbesondere  intellectuell,  moralisch  und
materiell  vollauf  befähigt,  je  riskirter  die  Unternehmungen  selbst
oder  je  erheblichere  Mühen  und  Unannehmlichkeiten  mit  dem
Uuternehmergeschäft  verknüpft  sind,  je  schwerwiegender  letztere
den  Unternehmungslustigen  erscheineil  und  je  stärker  zugleich  die
Nachfrage  nach  den  betreffenden  Produkten  ist.  Derselbe  mag
dagegen  um  so  lliedriger  sein,  je  unbeschränkter  und  entgegenkommender ­
  das  Angebot  an  Unternehmerthätigkeit  geworden,
oder  je  ungefährdeter  das  Gelingen  einer  Unternehmung  und  je
leichter  deren  gedeihliche  Fortcrhaltung  ohnehin  ist.  Wie  weit
diese  Erniedrigung  gehen  kann,  das  hängt  wesentlich  mit  von
der  maßhaltenden  Genügsamkeit  und  beharrlichen  Strebsamkeit
Schober,  Volkswirthschaftslehre.  3.  Aufl.  21
            
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