Full text : Die Volkswirthschaftslehre

324  Buch  4.  Kap.  2.  Einkommensverhältnisse.
entgegengesetztere  werden,  weil  für  die  Dauer  die  nachhaltige
Ergiebigkeit  jedes  besonderen  Einkvnlmenszweiges  von  dent
Gedeihen  der  gesammten  Vvlkswirthschaft  abhängig  ist  unb
mit  der  Zunahme  des  Volkseinkommens  jeder  Zweig  desselben
ohne  gleichzeitige  Schmälerung  eines  allderen  int  Ganzen
wachsen  kann.
Während  der  höheren  Kulturstufen  ivird  in  Folge  ausgebildeterer
  Prvductionsthcilung,  entwickelteren  Güterumlaufes  re.
immer  seltener  ausschließlich  für  den  eigenen  Bedarf  oder  nur
auf  Bestellung,  sondern  zunehmend  mehr  unternehmungsweise
producirt.  Mit  dem  Vorherrschcuderwerden  der  unternehmungsweisen ­
  Production  werden  nun  größere  Mengen  von  Arbeitskräften, ­
  Grundstücken  und  Kapitalien  an  Andere  gegen  einen  frei
vereinbarten  Preis  zur  Benutzung  überlassen,  und  bilden  sich  für
diese  Ueberlassung  feststehendere  Marktpreise  aus,  welche  eben
iviederum  die  vergleichsweise  Ausmessung  des  zufolge  Selbstanwendung ­
  eigener  Productionsmittel  bezogenen  Einkommens
möglicher  machen.  Zugleich  scheiden  sich  auch  die  bei  größeren
Unternehmungen  zusammenwirkenden  Privatwirthschaften  der
Einzelnen  fortwährend  mehr  in  solche,  welche  vorzugsweise  durch
Beibringung  der  einen  oder  anderen  Einkommensquelle  betheiligt
und  deshalb  zwar  nicht  lediglich  aber  doch  überwiegend  entweder
auf  den  Bezug  von  Arbeitslohn,  oder  von  Grundrente,  oder  von
Kapitalzins  angewiesen  sind.  Alles  dies  trägt  wesentlich  mit
dazu  bei,  das  klarere  Auseinandertreten  der  verschiedenen  Einkommenszweige ­
  zu  begünstigen,  deren  Bezieher  sich  gemeinschaftlich
in  den  Ertrag  der  Production  zn  theilen  haben  und  demnach
insofern  entgegengesetzte  Interessen  zu  vertreten  scheinen,  als  der
verhältnißmäßige  Antheil  der  einen  (z.  B.  der  Kapitalisten)  offenbar ­
  um  so  geringer  ausfallen  muß,  je  größer  derjenige  der
anderen  (z.  B.  der  Arbeiter  und  Grundbesitzer)  ist.
Abgesehen  jedoch  davon,  daß  kein  Einkommenssatz  durch  das
Steigen  eines  anderen  unter  seine  Minimalgrenze  niedergedrückt
zu  werden  vermag,  kommt  es  Jedermann  thatsächlich  noch  weit
mehr  auf  den  Gesammtbetrag  seines  jetoeiligen  Einkommens,  als
auf  dessen  Verhältniß  zum  Gesammtwerthe  des  zu  theilenden
Productionsertrages  an.  Steigt  letzterer  überhaupt  und  beständig
genug,  um  aus  einer  abnehmenden  Quote  eine  zunehmende
Quantität  an  Gütern  zu  ergeben,  so  kann  sich  der  Verhältniß-
            
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