Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 174. Vertheilung des Volkseinkommens. 327 
Die Art der Vertheilung des Volkseinkommens ist deshalb 
für das wirthschaftliche Wohlbefinden eines Volkes mitentscheidend, 
weil je nach dem Verhältnisse, in welchem sich das Gesammt- 
cinkommen auf Grund der weiter oben dargelegten Gesetze zu 
folge der Concurrenz an die bei der Production betheiligten 
Klassen und deren Glieder vertheilt, eben der Antheil der Ein 
zelnen ungleich beträchtlich ausfällt, und weil der Wohlstand 
selbst nur dann wirklich allgemeiner verbreitet sein kann, wenn 
die Mehrzahl der Menschen und nicht etwa blos die eine oder 
andere Volksklasse ein über das nothdürftige Auskommen hinaus 
gehendes Einkommen bezieht. 
Weil nun aber ferner die Verallgemeinerung und Zunahme 
des wirthschaftlichen Wohlbefindens zuletzt vom gleichmäßigen 
Weitergedeihen der ganzen Volkswirthschaft abhängt, auf deren 
Fortentwickelung die Vertheilungsart des Einkommens in mannig 
facher Weise und zwar im Ganzen um so förderlicher zurück 
zuwirken vermag, je mehr durch dieselbe insbesondere die 
Vermehrung der Kapitalien und die Entwickelung der persönlichen 
Leistungsfähigkeiten begünstigt wird, so ist in wirthschaftlicher 
Beziehung offenbar diejenige Einkommensvertheilung am gün 
stigsten, bei welcher die Geneigtheit zur Kapitalbildung und das 
Streben nach qualitativ gesteigerter Ausbildung der Arbeitskräfte 
am allseitigsten solvie entschiedensten hervortritt. Am ungünstigsten 
wäre es daher sicherlich, wenn Alle gleichviel Einkommen zu 
getheilt erhielten. Das Eintreten einer erfolgreichen Arbeits- 
thcilung wäre alsdann unmöglich, da unter solchen Umständen 
Niemand geneigt sein möchte, die minder angenehmen oder sogar 
besonders lästigen Arbeiten zu übernehmen. Ebensowenig würden 
Kapitalersparungen gemacht werden, da bei Gleichheit aller Einzel- 
einkonlmen, zumal Jeder sein Bedarfsmaß nach bent durchschnitt 
lichen Anfwande Gleichgestellter zu richten pflegt, die Lebensweise 
Aller eine nahezu gleiche sein müßte, und Znrücklegung von 
Ersparnissen doch meist erst stattfiitdet, falls mehr eingenommen 
wird, als zur Bestreitung des durch die übliche Lebensart 
bedingten Unterhaltsbedarfes erforderlich ist. Bei ungleicher Aus- 
theilung des Volkseinkommens dagegen eröffnet sich Jedwedem 
die Möglichkeit, durch ausgedehntere oder wirksamere Betheiligung 
an der Prodtlction mehr zu erwerben, und fehlt es sonach nicht 
an Anregung zum Vorwärtsstrcben. Abweichende Beträchtlichkeit 
der Einzeleinkommen ist auch, insofern die einzelnen Producenten
	        
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