§ 174. Vertheilung des Volkseinkommens. 327
Die Art der Vertheilung des Volkseinkommens ist deshalb
für das wirthschaftliche Wohlbefinden eines Volkes mitentscheidend,
weil je nach dem Verhältnisse, in welchem sich das Gesammt-
cinkommen auf Grund der weiter oben dargelegten Gesetze zu
folge der Concurrenz an die bei der Production betheiligten
Klassen und deren Glieder vertheilt, eben der Antheil der Ein
zelnen ungleich beträchtlich ausfällt, und weil der Wohlstand
selbst nur dann wirklich allgemeiner verbreitet sein kann, wenn
die Mehrzahl der Menschen und nicht etwa blos die eine oder
andere Volksklasse ein über das nothdürftige Auskommen hinaus
gehendes Einkommen bezieht.
Weil nun aber ferner die Verallgemeinerung und Zunahme
des wirthschaftlichen Wohlbefindens zuletzt vom gleichmäßigen
Weitergedeihen der ganzen Volkswirthschaft abhängt, auf deren
Fortentwickelung die Vertheilungsart des Einkommens in mannig
facher Weise und zwar im Ganzen um so förderlicher zurück
zuwirken vermag, je mehr durch dieselbe insbesondere die
Vermehrung der Kapitalien und die Entwickelung der persönlichen
Leistungsfähigkeiten begünstigt wird, so ist in wirthschaftlicher
Beziehung offenbar diejenige Einkommensvertheilung am gün
stigsten, bei welcher die Geneigtheit zur Kapitalbildung und das
Streben nach qualitativ gesteigerter Ausbildung der Arbeitskräfte
am allseitigsten solvie entschiedensten hervortritt. Am ungünstigsten
wäre es daher sicherlich, wenn Alle gleichviel Einkommen zu
getheilt erhielten. Das Eintreten einer erfolgreichen Arbeits-
thcilung wäre alsdann unmöglich, da unter solchen Umständen
Niemand geneigt sein möchte, die minder angenehmen oder sogar
besonders lästigen Arbeiten zu übernehmen. Ebensowenig würden
Kapitalersparungen gemacht werden, da bei Gleichheit aller Einzel-
einkonlmen, zumal Jeder sein Bedarfsmaß nach bent durchschnitt
lichen Anfwande Gleichgestellter zu richten pflegt, die Lebensweise
Aller eine nahezu gleiche sein müßte, und Znrücklegung von
Ersparnissen doch meist erst stattfiitdet, falls mehr eingenommen
wird, als zur Bestreitung des durch die übliche Lebensart
bedingten Unterhaltsbedarfes erforderlich ist. Bei ungleicher Aus-
theilung des Volkseinkommens dagegen eröffnet sich Jedwedem
die Möglichkeit, durch ausgedehntere oder wirksamere Betheiligung
an der Prodtlction mehr zu erwerben, und fehlt es sonach nicht
an Anregung zum Vorwärtsstrcben. Abweichende Beträchtlichkeit
der Einzeleinkommen ist auch, insofern die einzelnen Producenten