§ 175. Vertheilung des Volkseinkommens. 329
der Vermögensverhältnisse in Folge persönlicher Unfreiheit ganzer
Volksklassen, zu lange andauernder Gebundenheit des Grundbesitzes
und Anhäufung desselben in wenigen Händen rc. so groß
geworden, daß neben einer geringen Anzahl Ueberreicher die
besitzlose Masse von nur Nachkommenschaft hinterlassenden Proletariern
den der Kopfzahl nach überwiegenden Bevölkerungsbestandtheil
bildet, so verliert die nothdürftig dahinlebende
Mehrzahl der tveiten und unüberbrückten Kluft gegenüber, die ihr
Dasein von demjenigen der wesentlich günstiger Gestellten trennt,
alsbald jede Hoffnung, es jemals zu einer erheblichen Verbesserung
der eigenen wirtschaftlichen Lage zu bringen, und damit zugleich
die ausdauernde Kraft zum rüstigen Vorwärtsstreben, welche bei
der reichen Minderzahl wieder so leicht entweder in der Ueppigkeit
des Reichthums erlahmt oder in der Gierde nach dessen
Vergrößerung entartet. Weit günstiger gestaltet sich die Vermögensvertheiluiig,
wenn neben vielen kleinen und mittleren auch manche
besonders große Vermögen in auf- und absteigender Mannigfaltigkeit
vorhanden sind, vermöge welcher die Vermögensverschiedenheit
in zahlreichen, nicht zu weit von einander
abstehenden Uebergängen verläuft. Es fehlt dann weder an
ausnahmsweise beträchtlichen Vermögensgrößeu, die zum unabhängigen
und bahnbrechenden Vorangehen vvllausreichende
Mittel gewähren, noch an solchen, welche ungeachtet ihrer Kleinheit
das Bestehen- und Fortschreitenkönnen erleichtern, während
dazwischenliegende Bermögensabstufungen die Fühlung nach oben
und unten hin erhaltende Uebergangsglieder abgeben. Am
günstigsten aber ist es, wenn innerhalb der sich möglichst gleichmäßig
abstufenden Vermögensnnterschiede die mittleren Vermögen
vorherrschen, deren Ertrag den dadurch Vermögenden, ohne denselben
vorzeitig ein müßiges Leben zu gestatten, bei standesgemäßen
Lebensansprüchen einen nach allen Seiten hin förderlich
zurückwirkenden Grad des Wohlstandes sichert.
Uebrigens bleibt endlich selbst bei im Großen und Ganzen
günstigster Gestaltung der Einkommens - und Vermögensvertheilung
deshalb, weil damit eben keineswegs alle und am
allerwenigsten die selbstverschuldeten Verarmungsursachen hinwegsallen,
nicht das vereinzelte Eintreten von Armuth und der
dadurch entstehenden Wohlstandsstörungen, sondern lediglich das
allgemeinere Aufkommen von Masscnverarmung (Pauperismus)
ausgeschlossen.