§ 174. Vertheilung des Volkseinkommens. 327
Die Art der Vertheilung des Volkseinkommens ist deshalb
für das wirthschaftliche Wohlbefinden eines Volkes mitentscheidend,
weil je nach dem Verhältnisse, in welchem sich das Gesammtcinkommen
auf Grund der weiter oben dargelegten Gesetze zufolge
der Concurrenz an die bei der Production betheiligten
Klassen und deren Glieder vertheilt, eben der Antheil der Einzelnen
ungleich beträchtlich ausfällt, und weil der Wohlstand
selbst nur dann wirklich allgemeiner verbreitet sein kann, wenn
die Mehrzahl der Menschen und nicht etwa blos die eine oder
andere Volksklasse ein über das nothdürftige Auskommen hinausgehendes
Einkommen bezieht.
Weil nun aber ferner die Verallgemeinerung und Zunahme
des wirthschaftlichen Wohlbefindens zuletzt vom gleichmäßigen
Weitergedeihen der ganzen Volkswirthschaft abhängt, auf deren
Fortentwickelung die Vertheilungsart des Einkommens in mannigfacher
Weise und zwar im Ganzen um so förderlicher zurückzuwirken
vermag, je mehr durch dieselbe insbesondere die
Vermehrung der Kapitalien und die Entwickelung der persönlichen
Leistungsfähigkeiten begünstigt wird, so ist in wirthschaftlicher
Beziehung offenbar diejenige Einkommensvertheilung am günstigsten,
bei welcher die Geneigtheit zur Kapitalbildung und das
Streben nach qualitativ gesteigerter Ausbildung der Arbeitskräfte
am allseitigsten solvie entschiedensten hervortritt. Am ungünstigsten
wäre es daher sicherlich, wenn Alle gleichviel Einkommen zugetheilt
erhielten. Das Eintreten einer erfolgreichen Arbeitsthcilung
wäre alsdann unmöglich, da unter solchen Umständen
Niemand geneigt sein möchte, die minder angenehmen oder sogar
besonders lästigen Arbeiten zu übernehmen. Ebensowenig würden
Kapitalersparungen gemacht werden, da bei Gleichheit aller Einzeleinkonlmen,
zumal Jeder sein Bedarfsmaß nach bent durchschnittlichen
Anfwande Gleichgestellter zu richten pflegt, die Lebensweise
Aller eine nahezu gleiche sein müßte, und Znrücklegung von
Ersparnissen doch meist erst stattfiitdet, falls mehr eingenommen
wird, als zur Bestreitung des durch die übliche Lebensart
bedingten Unterhaltsbedarfes erforderlich ist. Bei ungleicher Austheilung
des Volkseinkommens dagegen eröffnet sich Jedwedem
die Möglichkeit, durch ausgedehntere oder wirksamere Betheiligung
an der Prodtlction mehr zu erwerben, und fehlt es sonach nicht
an Anregung zum Vorwärtsstrcben. Abweichende Beträchtlichkeit
der Einzeleinkommen ist auch, insofern die einzelnen Producenten