Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  174.  Vertheilung  des  Volkseinkommens.  327
Die  Art  der  Vertheilung  des  Volkseinkommens  ist  deshalb
für  das  wirthschaftliche  Wohlbefinden  eines  Volkes  mitentscheidend,
weil  je  nach  dem  Verhältnisse,  in  welchem  sich  das  Gesammtcinkommen
  auf  Grund  der  weiter  oben  dargelegten  Gesetze  zufolge ­
  der  Concurrenz  an  die  bei  der  Production  betheiligten
Klassen  und  deren  Glieder  vertheilt,  eben  der  Antheil  der  Einzelnen ­
  ungleich  beträchtlich  ausfällt,  und  weil  der  Wohlstand
selbst  nur  dann  wirklich  allgemeiner  verbreitet  sein  kann,  wenn
die  Mehrzahl  der  Menschen  und  nicht  etwa  blos  die  eine  oder
andere  Volksklasse  ein  über  das  nothdürftige  Auskommen  hinausgehendes ­
  Einkommen  bezieht.
Weil  nun  aber  ferner  die  Verallgemeinerung  und  Zunahme
des  wirthschaftlichen  Wohlbefindens  zuletzt  vom  gleichmäßigen
Weitergedeihen  der  ganzen  Volkswirthschaft  abhängt,  auf  deren
Fortentwickelung  die  Vertheilungsart  des  Einkommens  in  mannigfacher ­
  Weise  und  zwar  im  Ganzen  um  so  förderlicher  zurückzuwirken ­
  vermag,  je  mehr  durch  dieselbe  insbesondere  die
Vermehrung  der  Kapitalien  und  die  Entwickelung  der  persönlichen
Leistungsfähigkeiten  begünstigt  wird,  so  ist  in  wirthschaftlicher
Beziehung  offenbar  diejenige  Einkommensvertheilung  am  günstigsten, ­
  bei  welcher  die  Geneigtheit  zur  Kapitalbildung  und  das
Streben  nach  qualitativ  gesteigerter  Ausbildung  der  Arbeitskräfte
am  allseitigsten  solvie  entschiedensten  hervortritt.  Am  ungünstigsten
wäre  es  daher  sicherlich,  wenn  Alle  gleichviel  Einkommen  zugetheilt ­
  erhielten.  Das  Eintreten  einer  erfolgreichen  Arbeitsthcilung
  wäre  alsdann  unmöglich,  da  unter  solchen  Umständen
Niemand  geneigt  sein  möchte,  die  minder  angenehmen  oder  sogar
besonders  lästigen  Arbeiten  zu  übernehmen.  Ebensowenig  würden
Kapitalersparungen  gemacht  werden,  da  bei  Gleichheit  aller  Einzeleinkonlmen,
  zumal  Jeder  sein  Bedarfsmaß  nach  bent  durchschnittlichen ­
  Anfwande  Gleichgestellter  zu  richten  pflegt,  die  Lebensweise
Aller  eine  nahezu  gleiche  sein  müßte,  und  Znrücklegung  von
Ersparnissen  doch  meist  erst  stattfiitdet,  falls  mehr  eingenommen
wird,  als  zur  Bestreitung  des  durch  die  übliche  Lebensart
bedingten  Unterhaltsbedarfes  erforderlich  ist.  Bei  ungleicher  Austheilung
  des  Volkseinkommens  dagegen  eröffnet  sich  Jedwedem
die  Möglichkeit,  durch  ausgedehntere  oder  wirksamere  Betheiligung
an  der  Prodtlction  mehr  zu  erwerben,  und  fehlt  es  sonach  nicht
an  Anregung  zum  Vorwärtsstrcben.  Abweichende  Beträchtlichkeit
der  Einzeleinkommen  ist  auch,  insofern  die  einzelnen  Producenten
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.