Full text: Die Volkswirthschaftslehre

§ 175. Vertheilung des Volkseinkommens. 329 
der Vermögensverhältnisse in Folge persönlicher Unfreiheit ganzer 
Volksklassen, zu lange andauernder Gebundenheit des Grund 
besitzes und Anhäufung desselben in wenigen Händen rc. so groß 
geworden, daß neben einer geringen Anzahl Ueberreicher die 
besitzlose Masse von nur Nachkommenschaft hinterlassenden Pro 
letariern den der Kopfzahl nach überwiegenden Bevölkerungs 
bestandtheil bildet, so verliert die nothdürftig dahinlebende 
Mehrzahl der tveiten und unüberbrückten Kluft gegenüber, die ihr 
Dasein von demjenigen der wesentlich günstiger Gestellten trennt, 
alsbald jede Hoffnung, es jemals zu einer erheblichen Verbesserung 
der eigenen wirtschaftlichen Lage zu bringen, und damit zugleich 
die ausdauernde Kraft zum rüstigen Vorwärtsstreben, welche bei 
der reichen Minderzahl wieder so leicht entweder in der Ueppig 
keit des Reichthums erlahmt oder in der Gierde nach dessen 
Vergrößerung entartet. Weit günstiger gestaltet sich die Vermögens- 
vertheiluiig, wenn neben vielen kleinen und mittleren auch manche 
besonders große Vermögen in auf- und absteigender Mannig 
faltigkeit vorhanden sind, vermöge welcher die Vermögens 
verschiedenheit in zahlreichen, nicht zu weit von einander 
abstehenden Uebergängen verläuft. Es fehlt dann weder an 
ausnahmsweise beträchtlichen Vermögensgrößeu, die zum un 
abhängigen und bahnbrechenden Vorangehen vvllausreichende 
Mittel gewähren, noch an solchen, welche ungeachtet ihrer Klein 
heit das Bestehen- und Fortschreitenkönnen erleichtern, während 
dazwischenliegende Bermögensabstufungen die Fühlung nach oben 
und unten hin erhaltende Uebergangsglieder abgeben. Am 
günstigsten aber ist es, wenn innerhalb der sich möglichst gleich 
mäßig abstufenden Vermögensnnterschiede die mittleren Vermögen 
vorherrschen, deren Ertrag den dadurch Vermögenden, ohne den 
selben vorzeitig ein müßiges Leben zu gestatten, bei standes 
gemäßen Lebensansprüchen einen nach allen Seiten hin förderlich 
zurückwirkenden Grad des Wohlstandes sichert. 
Uebrigens bleibt endlich selbst bei im Großen und Ganzen 
günstigster Gestaltung der Einkommens - und Vermögens- 
vertheilung deshalb, weil damit eben keineswegs alle und am 
allerwenigsten die selbstverschuldeten Verarmungsursachen hinweg 
sallen, nicht das vereinzelte Eintreten von Armuth und der 
dadurch entstehenden Wohlstandsstörungen, sondern lediglich das 
allgemeinere Aufkommen von Masscnverarmung (Pauperismus) 
ausgeschlossen.
	        
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