Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  175.  Vertheilung  des  Volkseinkommens.  329
der  Vermögensverhältnisse  in  Folge  persönlicher  Unfreiheit  ganzer
Volksklassen,  zu  lange  andauernder  Gebundenheit  des  Grundbesitzes ­
  und  Anhäufung  desselben  in  wenigen  Händen  rc.  so  groß
geworden,  daß  neben  einer  geringen  Anzahl  Ueberreicher  die
besitzlose  Masse  von  nur  Nachkommenschaft  hinterlassenden  Proletariern ­
  den  der  Kopfzahl  nach  überwiegenden  Bevölkerungsbestandtheil ­
  bildet,  so  verliert  die  nothdürftig  dahinlebende
Mehrzahl  der  tveiten  und  unüberbrückten  Kluft  gegenüber,  die  ihr
Dasein  von  demjenigen  der  wesentlich  günstiger  Gestellten  trennt,
alsbald  jede  Hoffnung,  es  jemals  zu  einer  erheblichen  Verbesserung
der  eigenen  wirtschaftlichen  Lage  zu  bringen,  und  damit  zugleich
die  ausdauernde  Kraft  zum  rüstigen  Vorwärtsstreben,  welche  bei
der  reichen  Minderzahl  wieder  so  leicht  entweder  in  der  Ueppigkeit ­
  des  Reichthums  erlahmt  oder  in  der  Gierde  nach  dessen
Vergrößerung  entartet.  Weit  günstiger  gestaltet  sich  die  Vermögensvertheiluiig,
  wenn  neben  vielen  kleinen  und  mittleren  auch  manche
besonders  große  Vermögen  in  auf-  und  absteigender  Mannigfaltigkeit ­
  vorhanden  sind,  vermöge  welcher  die  Vermögensverschiedenheit ­
  in  zahlreichen,  nicht  zu  weit  von  einander
abstehenden  Uebergängen  verläuft.  Es  fehlt  dann  weder  an
ausnahmsweise  beträchtlichen  Vermögensgrößeu,  die  zum  unabhängigen ­
  und  bahnbrechenden  Vorangehen  vvllausreichende
Mittel  gewähren,  noch  an  solchen,  welche  ungeachtet  ihrer  Kleinheit ­
  das  Bestehen-  und  Fortschreitenkönnen  erleichtern,  während
dazwischenliegende  Bermögensabstufungen  die  Fühlung  nach  oben
und  unten  hin  erhaltende  Uebergangsglieder  abgeben.  Am
günstigsten  aber  ist  es,  wenn  innerhalb  der  sich  möglichst  gleichmäßig ­
  abstufenden  Vermögensnnterschiede  die  mittleren  Vermögen
vorherrschen,  deren  Ertrag  den  dadurch  Vermögenden,  ohne  denselben ­
  vorzeitig  ein  müßiges  Leben  zu  gestatten,  bei  standesgemäßen ­
  Lebensansprüchen  einen  nach  allen  Seiten  hin  förderlich
zurückwirkenden  Grad  des  Wohlstandes  sichert.
Uebrigens  bleibt  endlich  selbst  bei  im  Großen  und  Ganzen
günstigster  Gestaltung  der  Einkommens  -  und  Vermögensvertheilung
  deshalb,  weil  damit  eben  keineswegs  alle  und  am
allerwenigsten  die  selbstverschuldeten  Verarmungsursachen  hinwegsallen, ­
  nicht  das  vereinzelte  Eintreten  von  Armuth  und  der
dadurch  entstehenden  Wohlstandsstörungen,  sondern  lediglich  das
allgemeinere  Aufkommen  von  Masscnverarmung  (Pauperismus)
ausgeschlossen.
            
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