§ 16. 17. Werth.
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läßt. Derselbe samt in so vielerlei verschiedenen, körperlichen
oder nnlorperlichen Gütern vereinbart nnd ausgedrückt
werden, als mit dem betreffenden Gute zn vergleichen nnd
auszutauschen sind.
Solange nun Natnraltansch stattsindet, d. h. zum uu-
ntittelbaren Gebrauch begehrte Güter gegen einander um
getauscht werden, ergeben sich Naturalpreise.
Es besteht alsdann z. B. der Preis persönlicher Dienste in den
dafür erhaltenen Natnralien (Lebensmitteln, Kleidungsstücken re.),
der dagegen überlassenen Landnutznng oder gewährten Natnral-
verpflegung; der Preis der Metalle, des Viehs re. in den damit
eingetauschten Dienstleistungen, Sachen oder Verhältnissen.
Nach Auskommen des Geldgebranches werden dagegen
Geldpreise üblich, d. h. in Geld ausgedrückte Preise.
§17.
Geld aber heißt die Waare, welche allgemein als Tausch
mittel (Tanschwerkzeug, Zahlmittel), und deshalb auch zugleich
als Maßstab zum Messen der Tauschwerthe aller übrigen
Güter (als Werthsmaßstab, Tauschwerthsmesser, Preismaß)
benutzt wird.
Außerdem unterscheidet sich das Geld von sonstigen Waaren
hauptsächlich nur dadurch, daß es als stillschweigend oder aus
drücklich anerkanntes Tauschmittcl allgemeiner und williger als
jede nicht ebenso überall „geltende" Waare beim Tausche an-
genvmmen wird, und beziehentlich angenommen werden muß.
Als Tanschmittel macht es den Naturaltausch entbehrlich
durch Zertheilnng des Tauschvorganges in Verkauf und
Einkauf. Anstatt unmittelbaren Austausches des zu ver
tauschenden und damit einzutauschen beabsichtigten Gutes
wird nun letzteres, nachdem ersteres zuvor gegen Geld ver-
kauft worden ist, wieder mit diesem eingekauft. Dasselbe
erleichtert somit zunächst den Umsatz und begünstigt hierdurch
den Güterumlauf selbst.