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§ 183. Größe der Consumtion.
irgendwvdurch besonders in Aufschwung gekommener Auswanderung
ein stetigerer Bevölkerungsabfluß nach entweder weit
entfernten oder benachbarten Ländern hin stattfindet, so ist dies
da in der Hauptsache theils eine natürliche Folge der nunmehrigen
Dichtheit der inländischen Bevölkerung überhaupt oder
der in Bezug auf bestimmte Erwerbszweige zeit- und ortsweise
eingetretenen Uebersüllung, theils nur das folgerichtige und durch
sich darbietende Auswanderungsgelcgenheit begünstigte Ergebniß
solcher äußerlicher, z. B. der Erwerbung von Grundeigenthum
oder dem Ausblühen des Gewerbfleißes ?c. entgegenstehender
Hindernisse, welche die ohnedem erreichbare wirthschaftliche
Entwickelung hemmen. So groß, daß dadurch der jährliche
Geburtenüberschuß gänzlich ausgewogen würde, kann der Auswanderungsstrom
bei noch fortgedeihenden Kulturvölkern nicht
füglich werden. Bei diesen gewinnt vielmehr selbst ein fortdauernderes
Ueberwiegen der Auswanderung über die Einwanderung in
der Regel keinen so sehr erheblichen und wenigstens keineswegs
einen so bedeutenden Einfluß auf die Bewegung der Bevölkerung,
d. h. auf das Verhältniß der Zu- oder Abnahme der Volkszahl,
als nach der Anzahl der Wegziehenden wohl zu vermuthen wäre.
Die Rückwirkung der Auswanderung auf die Volkswirthschaft,
von welcher sie ausgeht, ist endlich eine wesentlich verschiedene,
je nachdem die Ausgewanderten aus jeglicher Verbindung mit
letzterer treten oder mit derselben wirthschaftlich verbunden bleiben.
Im ersteren Falle scheidet eben ein Theil der Bevölkerung einfach
aus, durch dessen Ausscheiden sicherlich nicht ausschließlich,
wahrscheinlich sogar nicht einmal iibcrwiegend blos überstüssige
und schädliche Austvüchse am Bevölkerungsstamme entfernt
werden. Bedingungsweise kann also hierdurch die heimische
Vvlkswirthschaft wirklich nur einen Verlust an nutzbaren Arbeitskräften
und Kapitalien erleiden, ohne dafür gleichzeitig einer Last
ledig zu werden oder zukünftig etwa mittelbar einen Ersatz zu,
erhalten. Im letzteren Falle dagegen, welcher außer bei lediglich
zeitweiliger („temporärer") Auswanderung namentlich bei dauernder
Uebersiedclung in eigene Kolonien („kolonisatorischer Auswanderung")
eintritt, wird nicht nur der jeweilig vorhandene
Bevölkerungsübcrschuß gleichmäßiger abgeleitet, sondern auch am
ehesten erreicht, daß die Auswanderung, anstatt Nachtheile zu
bringen, wirthschaftlich Vortheilhaft zurückwirkt. Zeitweilige
Auswanderung entzieht der Gesammtheit immer nur auf eine