Full text : Die Volkswirthschaftslehre

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§  183.  Größe  der  Consumtion.
irgendwvdurch  besonders  in  Aufschwung  gekommener  Auswanderung ­
  ein  stetigerer  Bevölkerungsabfluß  nach  entweder  weit
entfernten  oder  benachbarten  Ländern  hin  stattfindet,  so  ist  dies
da  in  der  Hauptsache  theils  eine  natürliche  Folge  der  nunmehrigen ­
  Dichtheit  der  inländischen  Bevölkerung  überhaupt  oder
der  in  Bezug  auf  bestimmte  Erwerbszweige  zeit-  und  ortsweise
eingetretenen  Uebersüllung,  theils  nur  das  folgerichtige  und  durch
sich  darbietende  Auswanderungsgelcgenheit  begünstigte  Ergebniß
solcher  äußerlicher,  z.  B.  der  Erwerbung  von  Grundeigenthum
oder  dem  Ausblühen  des  Gewerbfleißes  ?c.  entgegenstehender
Hindernisse,  welche  die  ohnedem  erreichbare  wirthschaftliche
Entwickelung  hemmen.  So  groß,  daß  dadurch  der  jährliche
Geburtenüberschuß  gänzlich  ausgewogen  würde,  kann  der  Auswanderungsstrom ­
  bei  noch  fortgedeihenden  Kulturvölkern  nicht
füglich  werden.  Bei  diesen  gewinnt  vielmehr  selbst  ein  fortdauernderes ­
  Ueberwiegen  der  Auswanderung  über  die  Einwanderung  in
der  Regel  keinen  so  sehr  erheblichen  und  wenigstens  keineswegs
einen  so  bedeutenden  Einfluß  auf  die  Bewegung  der  Bevölkerung,
d.  h.  auf  das  Verhältniß  der  Zu-  oder  Abnahme  der  Volkszahl,
als  nach  der  Anzahl  der  Wegziehenden  wohl  zu  vermuthen  wäre.
Die  Rückwirkung  der  Auswanderung  auf  die  Volkswirthschaft,
von  welcher  sie  ausgeht,  ist  endlich  eine  wesentlich  verschiedene,
je  nachdem  die  Ausgewanderten  aus  jeglicher  Verbindung  mit
letzterer  treten  oder  mit  derselben  wirthschaftlich  verbunden  bleiben.
Im  ersteren  Falle  scheidet  eben  ein  Theil  der  Bevölkerung  einfach ­
  aus,  durch  dessen  Ausscheiden  sicherlich  nicht  ausschließlich,
wahrscheinlich  sogar  nicht  einmal  iibcrwiegend  blos  überstüssige
und  schädliche  Austvüchse  am  Bevölkerungsstamme  entfernt
werden.  Bedingungsweise  kann  also  hierdurch  die  heimische
Vvlkswirthschaft  wirklich  nur  einen  Verlust  an  nutzbaren  Arbeitskräften ­
  und  Kapitalien  erleiden,  ohne  dafür  gleichzeitig  einer  Last
ledig  zu  werden  oder  zukünftig  etwa  mittelbar  einen  Ersatz  zu,
erhalten.  Im  letzteren  Falle  dagegen,  welcher  außer  bei  lediglich
zeitweiliger  („temporärer")  Auswanderung  namentlich  bei  dauernder ­
  Uebersiedclung  in  eigene  Kolonien  („kolonisatorischer  Auswanderung") ­
  eintritt,  wird  nicht  nur  der  jeweilig  vorhandene
Bevölkerungsübcrschuß  gleichmäßiger  abgeleitet,  sondern  auch  am
ehesten  erreicht,  daß  die  Auswanderung,  anstatt  Nachtheile  zu
bringen,  wirthschaftlich  Vortheilhaft  zurückwirkt.  Zeitweilige
Auswanderung  entzieht  der  Gesammtheit  immer  nur  auf  eine
            
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