Full text : Die Volkswirthschaftslehre

352  Buch  5.  Kap.  1.  Verhältnißmäßigkeit  der  Consumtton.
strenger  Ordnung  beim  Verbrauchen  theils  zugethan,  theils
abgeneigt  sind.  In  der  Regel  wird  jedoch  jedenfalls  die  Ausdehnung
der  irreproductiven  und  wirthschaftlich  schädlichen  Consnmtionen
sowohl  bei  einer  einzelnen  Volksklasse  als  bei  einem  ganzen
Volke  verhältnißmäßig  um  so  geringer  sein,  je  weiter  erstere
oder  letzteres  in  gediegener  Entwickelung  ;u  vorsorglicher  Bedachtsamst, ­
  wirthschaftlicher  Vernünftigkeit  und  Selbstbeherrschung
vorgeschritten  ist.  Hinsichtlich  eines  äußerst  bedeutenden  Theils
der  Consumtion,  der  im  inneren  Haushalte  der  Familien
erfolgenden  Genußverzehrung,  kommt  es  überdies  vornehmlich
ans  die  Gesittung  und  Tüchtigkeit  der  Frauen  au,  denen  so
überwiegend  neben  Leitung  der  Production  hauswirthschaftlicher
Dienstleistungen  die  Sorge  um  angemessene  Bewirkung  der
häuslichen  Bedürfnißbefriedigung  zufällt,  wogegen  die  Ordnung
der  Erwerbsverzchrung  in  Verbindung  mit  der  Aufgabe,  die
Mittel  zum  Haushaltenkönnen  zu  beschaffen,  hauptsächlich  den
Männern  obliegt.
Selbstverständlich  ist  endlich  für  die  jedesmalige  Gestaltung
der  Consumtionsverhältnisse  nicht  allein  die  Art  und  Richtung
der  Privatconsumtion,  sondern  auch  diejenige  der  Staatsconsumtion
entscheidend.  Je  wirthschaftlicher  diese  geschieht,  je  vollkommener
vermittelst  derselben  für  die  entweder  überhaupt  niemals  oder
wenigstens  zur  Zeit  nicht  durch  Privatwirthschaften  und  bezüglich
durch  niedrigere  gemeinwirthschaftliche  Organe  am  wirksamsten
zu  befriedigende  Bedürfnisse  des  Volkslebens  gesorgt  wird,  um
so  reproduktiver  erweist  sic  sich  selbst  zu  Gunsten  der  gesammten
Volkswirthschaft,  und  um  so  mehr  Einkommen  bleibt  gleichzeitig
den  Privaten  zu  beliebiger  Verwendung  frei.  Nur  ist  freilich
das  Maß  der  Neproductivität  der  Staatsconsumtion  nicht  immer
schon  nach  den  unmittelbarsten  und  nächsten  Erfolgen,  sondern
häufig  erst  nach  den  mittelbaren  und  zukünftigen  Wirkungen
richtig  zu  bemessen.  Ein  im  wahren  und  echten  Nativnalinteresse
geführter  Krieg  kann  z.  B.  zwar  zunächst  entsetzlich  störend  und
verlustbringend  in  die  Wirthschaftsverhältnisse  eines  Landes
eingreifen,  dennoch  aber  in  seinen  späteren  Folgen  höchst
reproductiv  wirken  und  durch  errungene  Sicherheit  re.  die  wirthschaftliche
  Lage  eines  Volkes  sogar  nachhaltig  verbessern.  Ebensowenig ­
  erscheint  es  etwa  unbedingt  als  unwirtschaftlich,  den
Staatskredit  in  wachsendem  Umfange  zur  Beschaffung  der  Mittel
auszunutzen,  welche  zu  dauernd  fortwirkenden  und  durch  erhöhte
            
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