Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  186.  Geartetheit  der  Consumtion.  353
Leistungsfähigkeit  re.  wieder  zugutekommenden  Verwendungen
in  den  Staat  und  seine  Anstalten  (zu  „staatswirthschaftlichen
Kapitalaillagen")  oder  zu  Bestreitung  unvermeidlicher  „außerordentlicher" ­
  Ausgaben  erforderlich  sind.  Staatsanleihen  verdienen
vielmehr  bedingungsweise  den  Vorzug  vor  Mehrbesteuerung,  falls
z.  B.,  während  eine  Erhöhung  der  Besteuerung  bedenklich  wäre,
disponible  Kapitalien  ausreichend  vorhanden  sind  und  demnach
nicht  zu  befürchten  ist,  daß  nichtdisponibles  Kapital  in  nachtheiliger
Weise  den  Privatwirthschaften  entzogen  oder  durch  vermehrte
Nachfrage  nach  Kapital  eine  störende  Steigerung  des  Zinsfußes
herbeigeführt  werden  würde.  Unbedingt  ungünstig  muß  es
hingegen  allerdings  zurückwirken,  wenn  die  gewöhnlichen  und
regelmäßig  wiederkehrenden  Staatsausgaben  (die  „Normalerfordernisse")
  andauernder  nicht  durch  „ordentliche"  Einnahmen
(Steuern  re.),  sondern  nur  mittels  Zuhilfenahme  des  Kredits
vollständig  gedeckt  werden  können.

Schober,  Volkswirthschaftslehre,  ñ.  Aufl.

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