Full text: Die Volkswirthschaftslehre

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§ 193. Schadenabweàlng. 
bürste; unb weit außerbcm gerbet 311 Zaŗatorcn unb @d)icbg' 
richtern nur solche Persönlichkeiten recht geeignet sind, welche 
neben einfittiger llnbartem#it auë eigener @##ng genaue 
Kenntniß von den localen Ertragsverhältnissen haben und zugleich 
ba8 boüc Bebauen ber Beteiligten genießen. 
Noch mißlicher ist die Viehversicherung. Derselben sicht 
zunächst hinderlich entgegen, daß es seither fast gänzlich an hm- 
reichenden statistischen Unterlagen zur Vorausberechnung der unter 
dem Vieh je nach Haltnngs- und Benntznngsverhültnisien zu 
erwartenden Krankhcits- und Sterbefälle fehlte, sowie daß das 
Eintreten von Viehverlust, abgesehen von der Möglichkeit sonstiger 
Untcrschleife durch Unterschieben minder gesunder und unver 
dächtiger Exemplare re., sehr leicht durch den Besitzer selbst gröblich 
verschuldet oder sogar in gewinnsüchtiger Absicht herbeigeführt 
werben sann. ma^t fid) beë^aíb neben befonberer Borsiti 
bei Einschätzung der zu versichernden Viehbestände, deren Stück 
zahl und Werth überdies vielfach wechselt, eine genaue, im 
Großen säum orbcntlid) bur%ufü1jrcnbe Gontroïe über baë 
gesummte Gebühren mit jenen nothwendig, zumal die Ueblichkeit, 
nur 2/g oder 3/4 desjenigen Werths zu vergüten, den die gefallenen 
Stücke unmittelbar vor Eintritt der Todesursache hatten, nicht 
allein wirksam genug vor allenfallsigcm Betrug zu schützen 
bcrmag. &ier&u fommt, baß größere Bießbefi# weniger ber 
Bcrßterung gegen bic gewößnliten unb unter einer gan&en 
Heerde vereinzelt vorkommenden Unglücksfalle, als einer solchen 
gegen verheerendere und plötzlich massenhafte Verluste verursachende 
Viehseuchen bedürfen, denen gegenüber bei weitverbreitetem Auf 
treten wieder nur ausnehmend ausgedehnte Versicherungsanstalten 
leistungsfähig sein könnten. Die Schaffung derartiger Unter 
nehmungen ist nun auch wiederholt von Gegeuseitigkeitsvereinen 
und sogar von Aktiengesellschaften, meist jedoch in Folge der 
entgegenstehenden Schwierigkeiten, beträchtlichen Verwaltungs- 
aufwaudes, geringer Betheiligung seitens minder Gefährdeter re., 
ohne Erzielung eines irgendwie befriedigenden Erfolges versucht 
worden. Besser haben sich kleinere, auf einzelne Ortschaften oder 
Ortsverbände beschränkte Versicherungsvereiue (Kuhgilden, Kuh 
laden 2C.) behauptet, bei denen die Theiluehmer sich wechselseitig 
zu überwachen vermögen. Diese, in ihren einfachsten Formen 
altüblichen, unzweifelhaft zu vollkommenerer Ausbildung befähigten 
und neuerdings bisweilen mit Viehleihkassen in Verbindung
	        
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