Full text: Die Volkswirthschaftslehre

374 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
unbehinderter wird, letztere in Gemeinschaft mit Gleichbcdiirftigcn 
zu erreichen zu suchen. 
G 196. 
Unter Sparan st alten aber sind solche Anstalten zu 
verstehen, welche entweder nur überhaupt die Ansammlung 
von Ersparnissen, oder die Aufsparung und Bereithaltilng 
von Kapitalien für ein später gewiß oder wahrscheinlich, in 
bestimmter oder unbestimmter Zeit eintretendes Bediirstlis; 
vermitteln, und dadurch die Kapitalbildung sowie die vor 
sorgliche Eintheilung des Einkommens begünstigen. 
Dieselben lassen sich demnach in allgemeine Sparanstalteil 
und ill besolldere Sparaustalten für bestimmte Zwecke unter 
scheiden. 
G 197. 
Die allgemeinen Sparanstalten, Sparkassen, welche 
die Einlagen der Theilnehmer bis zu sehr geringfügigen 
Geldbeträgen hinab behufs gemeinsamer Nutzbarmachung 
annehmen, demgenläs; verzinsen und zur beliebigen Ver 
fügung der Berechtigten bereithalten, erleichtern lediglich die 
Ansammlung kleiner Überschüsse zu einem frei verfügbaren 
Kapital, erwecken hierdurch jedoch die Lust zum Sparen im 
Kleinen und wirken mittelbar schon durch ben Halt, den der 
Besitz von Ersparnissen giebt, auf die wirtschaftliche Lebens 
weise und Gesinnung der Sparer förderlich zurück. 
Hauptztveck der gewöhnlich durch lokale Verbände, durch 
Bezirke, Gemeinden oder Gemeindeverbände re., errichteten und 
verbürgten, bisweilen auch auf Gefahr der Einleger verwalteten 
Sparkassen (Sparbanken) ist die Sammlung und sichere Auf 
bewahrung kleiner Einlagen, welche ohndem nicht vor gelegentlichem 
Verlust oder vorzeitiger Wiederverausgabung gesichert wären, und 
ihrer Kleinheit halber keine zinstragende Anlage fänden. Sie 
sind somit geeignet, insbesondere denjenigen Volksklassen, die 
jeweilig aus dem laufenden Einkommen nur geringfügige Betrüge 
zu erübrigen und diese nicht selbst wieder nutzbringend zu machen 
vermögen, die Aufsparung von Kapital zu erleichtern. Dem
	        
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