374 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen.
unbehinderter wird, letztere in Gemeinschaft mit Gleichbcdiirftigcn
zu erreichen zu suchen.
G 196.
Unter Sparan st alten aber sind solche Anstalten zu
verstehen, welche entweder nur überhaupt die Ansammlung
von Ersparnissen, oder die Aufsparung und Bereithaltilng
von Kapitalien für ein später gewiß oder wahrscheinlich, in
bestimmter oder unbestimmter Zeit eintretendes Bediirstlis;
vermitteln, und dadurch die Kapitalbildung sowie die vor
sorgliche Eintheilung des Einkommens begünstigen.
Dieselben lassen sich demnach in allgemeine Sparanstalteil
und ill besolldere Sparaustalten für bestimmte Zwecke unter
scheiden.
G 197.
Die allgemeinen Sparanstalten, Sparkassen, welche
die Einlagen der Theilnehmer bis zu sehr geringfügigen
Geldbeträgen hinab behufs gemeinsamer Nutzbarmachung
annehmen, demgenläs; verzinsen und zur beliebigen Ver
fügung der Berechtigten bereithalten, erleichtern lediglich die
Ansammlung kleiner Überschüsse zu einem frei verfügbaren
Kapital, erwecken hierdurch jedoch die Lust zum Sparen im
Kleinen und wirken mittelbar schon durch ben Halt, den der
Besitz von Ersparnissen giebt, auf die wirtschaftliche Lebens
weise und Gesinnung der Sparer förderlich zurück.
Hauptztveck der gewöhnlich durch lokale Verbände, durch
Bezirke, Gemeinden oder Gemeindeverbände re., errichteten und
verbürgten, bisweilen auch auf Gefahr der Einleger verwalteten
Sparkassen (Sparbanken) ist die Sammlung und sichere Auf
bewahrung kleiner Einlagen, welche ohndem nicht vor gelegentlichem
Verlust oder vorzeitiger Wiederverausgabung gesichert wären, und
ihrer Kleinheit halber keine zinstragende Anlage fänden. Sie
sind somit geeignet, insbesondere denjenigen Volksklassen, die
jeweilig aus dem laufenden Einkommen nur geringfügige Betrüge
zu erübrigen und diese nicht selbst wieder nutzbringend zu machen
vermögen, die Aufsparung von Kapital zu erleichtern. Dem