Full text : Die Volkswirthschaftslehre

§  198.  ConsUlntionsverbesserungen.

379

erbung  steigende  Renten  hingegen,  welche  neuerdings  bei  den
meisten  aQgemeincn  Dienten,  iinb  ^genannten  %etiotgung§'
anftalten  Eingang  gefunden  haben,  unterscheiden  sich  von
SŞÄ  ÄÄÄÄ
şich
3S5  rSSS&Sgñz
daher,  um  solche  gewähren  zu  können,  fur  die  im  Verlaufe  eme
Jahres  Eintretenden  eigene  Jahresgesellschaften  mit  mehrereil
mtetëMaMcn  gebiibet,  in  benen  bie
die  Ucberlebenden  wenigstens  bis  zu  einem  Höchstbetrage  forterbt,
während  das  nach  Aussterben  einer  Klasse  nicht  durch  Rentenmögensrest
  an  die  nächste  Jahresgesellschast  übergeht,  wodurch
nun  allerdings  denjenigen,  die  ein  hohes  Alter  erreichen,  für  die
letzte  Lebenszeit  ein  unverhältnißmäßig  hoher  Bezug  und  die
9Rôgïi#it  eines  günstigen  ßaB  ®emmnë  in  ÄuS«
sicht  gestellt  wird.
S)nrá  bie  ßcbcn@be^i4erung  inkb  gegent^elí^g  bie  Bilbung
nene,  ^italien  bennittelt,  inbembic  ßebenëbet^i(^e,nngë,
anst  alten  die  Erwerbung  eines  bestimmten,  nach  dem  -rode
des  Versicherten  an  die  Erben  oder  eine  besonders  benannte
Person  auszuzahlenden  Kapitals  zusichern,  und  dessen  Ansammlung
in  der  Regel  gegen  Prämieneinzahlungen,  ausnahmsweise  auch
aegen  Kapitalcinzahlung  übernehmen.  Die  Versicherung  kann
hierbei  gWW  %n  jebem  abgenu,beten  strage  bm  em
festgesetztes  Minimum  und  Maximum  nicht  übersteigt,  sowohl
für  das  eigene  Leben,  als  für  das  Leben  Dritter,  insofern  er
Versicherungsnehmer  an  diesem  ein  nachweislich  gerechtfertigte»
Interesse  hat,  genommen  werden;  sich  auf  ein  einzelnes  oder  bei
Neberlebensversichcrung"  auf  zwei  verbundene  Leben  beziehen,
mid  ersteren  Falls  eine  bleibende  oder  vorübergehende  sein,  je
SjTaS  ÄS  ÄÄÄSS-ÄŞSS
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.