Full text: Die Volkswirthschaftslehre

384 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen. 
verloren. Im Ganzen leisten überhaupt alle luxuspolizeilichen 
Maßregeln weniger, als von ihnen erwartet zu werden pflegt, 
weil sie keineswegs der Neigung zur Genußsucht, sondern lediglich 
deren äußerer Bethätigung entgegentreten. Sehr viel mehr 
erzielen ferner selbst die länger bestehen gebliebenen und in das 
Gebiet der Sittenpolizei eingreifenden Anordnungen nicht, welche 
durch Untersagung gewisser Glücksspiele, Vorbehalt der Ertheilung 
von Schankconcessionen, Beschränkung der Abhaltung von Tanz- 
vergnügnngen re. die Gelegenheit und damit die Versuchung 
zu nnwirthschaftlicher Verzehrung zu vermindern suchen, obgleich 
deren äußerliche Einhaltung eher durchzusetzen ist. Dieselben 
entsprechen zeitlich in Folge bestimmter Entwickelungszustände 
vorhandenen Bedürfnissen, werden aber ebenfalls mit weiteren 
Fortschritten der sittlichen Kultur vcrhältnißmäßig entbehrlicher. 
Ein Beispiel dafür, wie dergleichen Ziele sich alsdann in beson 
deren Fällen, in denen Abhilfe recht noth thut, auch auf dem Wege 
der Selbsthilfe verfolgen lassen, bieten die Mäßigkeitsvereine dar. 
Mit ungleich größerem Erfolge kann dagegen mittelbar in 
der oben angedeuteten Weise ans Art und Richtung der Con- 
sumtion eingewirkt werden, namentlich also vermittelst Herbei 
führung förderlicher Vorbedingungen für das Eintreten von 
Consumtionsverbesserungen, die ihrerseits theils durch Be 
günstigung einer gedeihlichen Entwickelung mancher bereits im 
Vorhergehenden erwähnter Verhältnisse und Einrichtungen, theils 
durch Hinwegräumung derjenigen Hindernisse zu ermöglichen 
ist, welche dem Zumdurchbruchkommen einer angemesseneren 
Gestaltung der Bedürsnißbefriedigung etwa noch entgegenstehen. 
Die Beseitigung desfallsiger Hindernisse aber wird erreicht z. B. 
durch zweckmäßige Handhabung der Armenpflege, durch echte 
Wirthschaftlichkeit bei der Verarmung vorbeugen wollender Hilfe 
leistung, bei mildthätiger Unterstützung arbeitsunfähiger und 
aufhelfender Rettung erwerbsfähiger Armen re., und insbesondere 
endlich auch durch alle Bestrebungen und Maßnahmen, welche 
geeignet sind, mittels vernünftiger Volksbildung, geläuterter 
religiöser Erziehung der Jugend re. die mit verblendetem Sich- 
gehenlassen verbundene sinnliche Rohheit zu bannen, die Befähigung 
zur Selbstbeherrschung sowie zum Einhalten kluger Mäßigkeit zu 
verallgemeinern, und vermöge sittlich veredelnder Einflüsse die 
wirthschaftliche Gesittung zu heben, deren Urquelle auf einem 
nicht mehr der Wirthschastslehre zugehörigen Gebiete entspringt.
	        
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