384 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsveränderungen.
verloren. Im Ganzen leisten überhaupt alle luxuspolizeilichen
Maßregeln weniger, als von ihnen erwartet zu werden pflegt,
weil sie keineswegs der Neigung zur Genußsucht, sondern lediglich
deren äußerer Bethätigung entgegentreten. Sehr viel mehr
erzielen ferner selbst die länger bestehen gebliebenen und in das
Gebiet der Sittenpolizei eingreifenden Anordnungen nicht, welche
durch Untersagung gewisser Glücksspiele, Vorbehalt der Ertheilung
von Schankconcessionen, Beschränkung der Abhaltung von Tanz-
vergnügnngen re. die Gelegenheit und damit die Versuchung
zu nnwirthschaftlicher Verzehrung zu vermindern suchen, obgleich
deren äußerliche Einhaltung eher durchzusetzen ist. Dieselben
entsprechen zeitlich in Folge bestimmter Entwickelungszustände
vorhandenen Bedürfnissen, werden aber ebenfalls mit weiteren
Fortschritten der sittlichen Kultur vcrhältnißmäßig entbehrlicher.
Ein Beispiel dafür, wie dergleichen Ziele sich alsdann in beson
deren Fällen, in denen Abhilfe recht noth thut, auch auf dem Wege
der Selbsthilfe verfolgen lassen, bieten die Mäßigkeitsvereine dar.
Mit ungleich größerem Erfolge kann dagegen mittelbar in
der oben angedeuteten Weise ans Art und Richtung der Con-
sumtion eingewirkt werden, namentlich also vermittelst Herbei
führung förderlicher Vorbedingungen für das Eintreten von
Consumtionsverbesserungen, die ihrerseits theils durch Be
günstigung einer gedeihlichen Entwickelung mancher bereits im
Vorhergehenden erwähnter Verhältnisse und Einrichtungen, theils
durch Hinwegräumung derjenigen Hindernisse zu ermöglichen
ist, welche dem Zumdurchbruchkommen einer angemesseneren
Gestaltung der Bedürsnißbefriedigung etwa noch entgegenstehen.
Die Beseitigung desfallsiger Hindernisse aber wird erreicht z. B.
durch zweckmäßige Handhabung der Armenpflege, durch echte
Wirthschaftlichkeit bei der Verarmung vorbeugen wollender Hilfe
leistung, bei mildthätiger Unterstützung arbeitsunfähiger und
aufhelfender Rettung erwerbsfähiger Armen re., und insbesondere
endlich auch durch alle Bestrebungen und Maßnahmen, welche
geeignet sind, mittels vernünftiger Volksbildung, geläuterter
religiöser Erziehung der Jugend re. die mit verblendetem Sich-
gehenlassen verbundene sinnliche Rohheit zu bannen, die Befähigung
zur Selbstbeherrschung sowie zum Einhalten kluger Mäßigkeit zu
verallgemeinern, und vermöge sittlich veredelnder Einflüsse die
wirthschaftliche Gesittung zu heben, deren Urquelle auf einem
nicht mehr der Wirthschastslehre zugehörigen Gebiete entspringt.